halllo!
ich habe mir im juli 2008 einen mast (fürs windsurfen) gebraucht bei einem profi gekauft. der mast ist ein 2008er modell also war er damals ca. ein halbes jahr alt.
dann ist nach kurzer zeit der mast auf grund eines materialfehlers gebrochen.
jetzt meine frage: kann ich diesen mast beim hersteller reklamieren, oder besteht für mich keine gewährleistung, da ich den mast gebraucht gekauft habe und keine rechnung habe.
danke für die hilfe.
mfg
daniel
gewährleistung bei gebrauchtem artikel
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- Beiträge: 1
- Registriert: 03.02.2009, 15:08
Wenn ein Materialfehler dafür verantwortlich war, dann haftet der Hersteller nach dem PHG, hat nichts mit Gewährleistung zu tun.
Ob Du dafür die Rechnung benötigst weiß ich leider nicht genau, wenn es sich um ein Bj.2008 handelt wird es nicht schwierig sein nachzuweisen, dass der Mast noch nicht über 3 Jahre auf dem Buckel hat.
Ob Du dafür die Rechnung benötigst weiß ich leider nicht genau, wenn es sich um ein Bj.2008 handelt wird es nicht schwierig sein nachzuweisen, dass der Mast noch nicht über 3 Jahre auf dem Buckel hat.
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