Probleme mit einem Umtausch in der Trafik!

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BmichaelB
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Registriert: 06.02.2009, 18:22

Probleme mit einem Umtausch in der Trafik!

Beitrag von BmichaelB » 06.02.2009, 18:34

Hallo!
Folgendes ist geschehen:
Fasching, wir suchten 2 Kostüme, fanden eine Trafik und kauften dort 2 Kostüme um 60.-Euro.
Glücklich und zufrieden wollten wir noch schnell einkaufen fahren. Dummerweise bin ich in eine Seitenstraße eingebogen, wo wir normal nie fahren. Dort sah ich einen KostümVERLEIH! :shock:
Drinnen erfuhren wir, dass wir hier nur 20 Euro bezahlen hätten müssen.

Nun wollten wir unsere 2 Kostüme wieder zurückgeben und unser Geld wieder haben!
Aber die Dame vom Hause meinte nur sie könne uns eine Gutschrift geben aber mehr schon nicht.
Die Krönung war, sie gibt uns nur eine Gutschrift auf Saisonware, also andere Kostüme oder Saisonabhängigen Krimskrams.
Wir können nun nicht mal Stifte, Papier, Lottoscheine oder eine Vignette kaufen. :(
Auf die Frage hin warum denn nicht, meinte sie, es wäre eine andere Produktgruppe und es wäre für sie zuviel Arbeit! :shock:


Ist das Rechtens, oder kann ich mir mit dieser "Gutschrift auf Saisonware" mir nicht was anderes kaufen in dieser einen Trafik??? :?:

Bitte helft mir! Es sind 60.- Euro! :cry:

mfG



Jericho
Beiträge: 67
Registriert: 05.08.2008, 00:38

Beitrag von Jericho » 07.02.2009, 12:27

Hallo, wenn dir kein Umtaschrecht eingeräumt wurde kannst du die Artikel leider nicht ohne weiteres umtauschen und Dein Geld dafür zurück verlangen. Das Produkt ist nicht Schadhaft, deshalb auch nichts mit Gewährleistung.

Die letzte Möglichkeit, die Dir bleibt ist den Vertrag wegen Verkürzung über die Hälfte aufzulösen. Du hast für etwas 60,- gezahlt, was sogar weniger als die Hälfte "wert" ist. Dieser Grund würde dich zur Vertragsanfechtung berechtigen.

Ninu
Beiträge: 5
Registriert: 09.02.2009, 17:35

Umtausch von Faschingkostümen

Beitrag von Ninu » 09.02.2009, 22:46

Die Trafik muss überhaupt nichts zurücknehmen, auch nicht gegen einen Gutschein. Schon das ist ein Entgegekommen. Ein Kauf ist ein Vertrag, somit ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, das nur einvernehmlich aufgelöst werden kann, wenn nicht ein Mangel vorliegt.

Mit der Verkürzung über die Hälfte des wahren Wrtes sehe ich deshalb ein Problem, weil man einen Kauf nicht mit einer Leihe vergleichen kann.

Da hilft nichts, als vorher schauen.

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