2 Bäumen wuchsen direkt an meiner Gartenmauer hoch.
Eschen mit ca. 15cm Stammdurchmesser und 5m Höhe = 0,75m³Holz
Materialwert 50Euro
Ich schnitt die Bäume um und im nach hinein stellte sich heraus, dass die Bäume genau auf der Grundstücksgrenze standen. (in den Baumstöcken 50/50; Äste zu ca. 2/3 auf meiner Seite)
Die Bäume wurden bei gefrorenem Boden auf den Acker des Nachbarn gefällt und vollständig entfernt.
- Ich hab mal was von dem recht gehört im Winter bei Waldarbeiten fremden Boden im kleinst möglichen Umfang zu nutzen (Da mein haus auf der anderen Seite stand gab es keine andere Möglichkeit). Den Boden hab ich nicht beschädigt und aufgeräumt hab ich auch alles! Der Nachbar droht mit Besitzstörungsklage.
- Da die Bäume genau auf der Grundstücksgrenze standen war es sicher mein Fehler. Was hab ich da als strafe zu befürchten.
Der Grund wieso ich die Bäume umgesägt habe war, da sie die Gartenmauer aushoben und beschädigten.
Leider hab ich verzweifelt versucht das ganze einvernehmlich zu regeln aber ohne Erfolg.
Entschuldigung wird nicht akzeptiert und Entschädigung will er nicht, er will nur klagen.
Vielleicht kann mir jemand in dieser verzwickten Situation helfen und mir ein paar sachliche Gegenargumente liefern. Was ich im schlimmsten Fall zu erwarten habe wäre auch interessant.
Herzlichen dank im voraus ELZECKO
Bäume auf Grundstücksgrenze umgesägt
Hallo,
der Nachbar hat das Recht auf Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche (beseitigt hast du den Mist bereits) Unterlassung soll dazu dienen, dich davon abzuhalten weiter auf diese Art vorzugehen.
Schadensersatz könnte er auch noch einfordern, sofern ihm die Aktion etwas gekostet hat, bzw. ihm dadurch etwas entgangen ist.
Alles in allem wird nicht viel passieren, beim Nachbarrecht geht es eher darum ein friedliches Zusammenleben zu gewährleisten.
der Nachbar hat das Recht auf Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche (beseitigt hast du den Mist bereits) Unterlassung soll dazu dienen, dich davon abzuhalten weiter auf diese Art vorzugehen.
Schadensersatz könnte er auch noch einfordern, sofern ihm die Aktion etwas gekostet hat, bzw. ihm dadurch etwas entgangen ist.
Alles in allem wird nicht viel passieren, beim Nachbarrecht geht es eher darum ein friedliches Zusammenleben zu gewährleisten.
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