Lebensmittelhygieneverordnung anzuwenden?

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schober
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Lebensmittelhygieneverordnung anzuwenden?

Beitrag von schober » 15.01.2009, 10:56

Guten Tag!

Ich habe zusammen mit einigen Nachbarn begonnen, gemeinsam Lebensmittel zu kaufen, um sie zu günstigeren Konditionen zu erhalten und Fahrtstrecken zu minimieren. Dazu haben wir auch einen Keller gemietet in dem die Sachen bis zur Aufteilung/Abholung gelagert werden.
Zuletzt ist aber die Frage aufgetaucht, ob wir eigentlich unter die Lebensmittelhygieneverordnung fallen? Dabei ist noch hinzuzufügen, niemand von uns verdient etwas daran und die Sammeleinkäufe werden nur innerhalb unserer Gruppe aufgeteilt, ohne dass ein Preisaufschlag oder ähnliches stattfindet.

Vielen Dank,
Ernst



Jericho
Beiträge: 67
Registriert: 05.08.2008, 00:38

Beitrag von Jericho » 22.01.2009, 20:45

Soweit ich weiß gelten die HACCP nur für gewerblich betriebene Lebensmittelproduktionsstätten.

Sonst würde jede private Speisekammer oder Küche davon betroffen sein.

schober
Beiträge: 2
Registriert: 15.01.2009, 10:48

Beitrag von schober » 26.01.2009, 15:43

Vielen Dank für Ihre Antwort, gibt es dazu irgendwelche belastbaren Quellen (oder weiß jemand, ob sowas schon mal ausjudiziert wurde)?

Danke,
Ernst

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