Konsumentenschutz

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blucky
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Konsumentenschutz

Beitrag von blucky » 02.12.2008, 21:57

hallo,
habe im juli diesen jahres eine spielconsole zur reparatur gebracht und bis heute nicht zurück bekommen! bei meinen unzähligen anrufen wurde ich immer wieder vertröstet, oder der mitarbeiter wußte nichts über das gerät. habe die angelegenheit vor ca. einem monat an die ak weitergegeben, doch leider können auch die mir nicht helfen, da die geschäftsleitung auf die interventionsbriefe nicht reagiert. von einer klage wurde mir eher abgeraten, da diese lange dauert und teuer werden kann. vielleicht hat jemand einen rat für micht??? kann doch nicht sein, dass die console meiner kinder (wert ca. 300 euro) einfach verloren ist?!
wäre für jede hilfe dankbar



bosima
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Beitrag von bosima » 20.01.2009, 21:23

Hast du eine schriftliche Auftragsbestätigung ?
Lass dir schriftlich von der Firma sagen wann du sie wieder bekommst. Mit Datum, Stempel, Unterschrift.
Am besten vor Ort, telefonisch ist das immer schwierig.

Weiters würde ich dir empfehlen zu einem guten Anwalt zu gehen. Das Beratungsgespräch ist KOSTENLOS. Der wird dir dann raten was man in dieser Sache machen kann.

MG
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Beitrag von MG » 22.01.2009, 14:28

...weit verbreiteter Irrtum... Dei Erstberatung bei einem Anwalt ist nicht zwingend gratis, sondern nur dann, wenn dies so vereinbart wird.

Jericho
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Beitrag von Jericho » 23.01.2009, 17:15

Zuerst ist es wichtig wann du diese Konsole gekauft hast, und wann du Gewährleistungsanspruch gestellt hast indem du sie abgegeben hast.

Natürlich ist dein Konsole nicht verloren!

Wenn eine Reparatur nicht möglich ist, hast du das Recht, denn es handelt sich um eine Gattungschuld, den Austausch zu verlangen. Ich bin mir sicher diese Konsole ist noch auf dem Markt erhältlich,

es wird natürlich vorausgesetzt, dass du den Schaden innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend gemacht hast.
Du hättest sogar wählen dürfen ob du eine Reparatur wünscht oder einen Austausch!

Dr.iur.inspe
Beiträge: 98
Registriert: 06.05.2008, 12:41

Beitrag von Dr.iur.inspe » 23.01.2009, 18:57

Hallo!

Leider muss ich Ihnen sagen, dass die Sache nicht wirklich gut für Sie ausschaut, wenn schon die Interventionen der AK nichts geholfen haben, dann ist die Sache natürlich schon sehr problematisch.

Falls Sie nicht klagen möchten, stehen Ihnen eigentlich kaum noch Möglichkeiten zu, außer weiterhin zu versuchen dass die Konsole wieder auftaucht, bzw. sie wissen wo sich die konsole befindet.

ein austausch ist leider nicht mehr möglich, da sie die konsole bereits zu reparatur eingeschickt haben!

als letzte konsequenz würde ich aber trotzdem einen anwalt aufsuchen, zumindest drohen sie damit dass sie einen aufsuchen, dass hilft meistens auch schon!

viel glück,

mfg

Jericho
Beiträge: 67
Registriert: 05.08.2008, 00:38

Beitrag von Jericho » 23.01.2009, 22:04

ein Austausch ist sehr wohl möglich wenn die Reparatur unangemessen lange, was hier der Fall ist, dauert und es sich um eine Gattungsschuld handelt, tut es ebenfalls, da es sich mit ziemlicher Sicherheit nicht um ein Unikat handelt!

EDIT: was sollte denn Deiner Meinung nach mit dem Teil passieren dürfen? Man schickt etwas ein um sich danach kümmern zu müssen wo das Teil ist? Wo leben wir denn?

Das Teil hätte sogar nicht weit entfernt vom Übergabeort repariert werden müssen!

Dr.iur.inspe
Beiträge: 98
Registriert: 06.05.2008, 12:41

Beitrag von Dr.iur.inspe » 25.01.2009, 21:15

Hallo!

Jericho hat recht, der Verrtag kann nach § 932 Abs 4 gewandelt werden, sie können also Ihr Geld zurück verlangen.

damit wäre die sache dann ja geklärt,

danke jericho,

mfg

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