Guten Tag,
Ich bin mir im folgenden Fall unsicher
und erbitte um fachlichen Rat:
Ich bin seit kurzem in einer Beziehung.
Wie sich herausstellte ist meine
freundin erst 14 (geb. 28.10.1994)
und ich bin 17 (14.11.1991).
Ich habe mich mal im Strafgesetzbuch schlau
gemacht und scheinbar ist auch die Reife der
unmündigen Person wichtig... zu diesem Aspekt
meine ich mit sicherheit sagen zu können dass
sie die erforderliche Reife aufweißt.
Trotzdem sind meine, sowie ihre Eltern besorgt
ich könnte mich dabei strafbar machen.
Mfg Kevin