Meine Tochter leidet an einer Stoffwechselerkrankung für deren Behandlung es sehr vorteilhaft haft, regelmäßig Sport zu betreiben. Deshalb versuche ich jeden Tag mit ihr zumindest eine halbe Stunde lang "durch die freie Natur" zu joggen. Um einen entsprechenden Effekt zu erzielen, versuchen wir, auch größere Streckenteile mit Steigungen einzubauen. Die für uns ideale Strecke, die wir nun seit einigen Monaten verwenden, führt über Wege, zum großen Teil durch den Wald und einige hundert Meter auch am Waldrand entlang über eine Wiese. Der Grund, warum wir die Wiese benutzen ist der, dass innerhalb des Waldes ein sehr steiler, unpassierbarer Graben ist. Heute hat uns nun der Grundbesitzer aufgehalten und uns erklärt, dass "hier kein Wanderweg sei" und wir hier nicht laufen dürften.
Meine Frage nun: Wie weit ist der Waldrand noch vom §33 des Forstgesetzes betroffen, das jedermann erlaubt den Wald zu Erholungszwecken zu betreten und sich dort aufzuhalten? Wir haben zur gedachten Linie der äußersten Bäume im Wald niemals mehr als maximal zwei bis drei Meter Abstand. Ist das noch "Wald" im Sinne des §33 und dürfen wir diesen Bereich aufgrund von §33 Forstgesetz betreten und dort laufen oder nicht?
Eine verlässliche Auskunft diesbezüglich wäre sehr wichtig für mich. Ich bedanke mich schon im Voraus für die Mühe der Beantwortung.
Bitte um Hilfe zum Thema Forstgesetz §33
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