Autokauf im Internet

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hasi3
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Registriert: 03.10.2008, 10:52

Autokauf im Internet

Beitrag von hasi3 » 03.10.2008, 11:10

Hallo zusammen,

ich habe im April bei einer österr. Firma ein neues KFZ bestellt. Habe vorher die seriösität überprüft und einige Kunden ausfindig gemacht.Ich hatte dabei ein gutes Gefühl.
Grundsätzlich ist zu sagen, das die Fahrzeuge von deutschen Händlern stammen. Nun ist mein Fahrzeug beim deutschen Händler und nun gibt es ein Problem. Die österr. Firma kauft die Fahrzeuge über eine schweizer Firma(AG) welche nach geleisteter Anzahlung die Fahrzeuge beim deutschen Händler bestellt. Sind diese dann beim Händler muss die schweizer Firma bezahlen und die österr. Firma liefert die Fahrzeuge und erledigt Steuer und Nova etc. Dieses Prozedere ging bei über 200 Fahrzeugen gut. Nun bezahlt aber die schweizer Firma die Fahrzeuge nicht mehr. Der österr. Händler sagte mir es geht um 820.00€ in Summe die die schweizer Firma von Ihm erhalten hat.(5 Fahrzeuge gesamte Kaufsumme, der Rest sind Anzahlungen für ca. 50 Kfz sprich je.15% vom Kaufpreis). Der österr. Händler hat nun vor 2 Tagen Anzeige gegen die schweizer Firma eingereicht, da nach setzen einer 14 tägigen Nachfrist die CH-Firma immer noch nicht bezahlt hat. Nun hab ich auf anraten des österr. Händlers Ihm eine 14 Tägige Nachfrist gesetzt. Ich hab bis jetzt nur die 15% Anzahlung(~8.500€ geleistet, aber wie es aussieht bin ich um die Kohle wohl gestorben.
Würde da eine Privatrechtschutz greifen? Hat jemand schon solche Fälle erlebt?

gruß

Daniel



Dr.iur.inspe
Beiträge: 98
Registriert: 06.05.2008, 12:41

Beitrag von Dr.iur.inspe » 03.10.2008, 14:31

Hallo!

Nach der Frist können sie vom Vertrag zurücktreten, sie hätten dann natürlich anspruch auf ihre anzahlung, diese könnten sie dann rechtlich geltend machen (rechtsschutzversicherung würde kosten für anwalt übernehmen), oder sie halten am vertrag fest und warten auf ihre gegenleistung.
erkundigen sie sich ob die schweizer firma in einem konkursverfahren steckt oder nicht, dann ist es einfach tipps bezüglich zurücktreten oder festhalten am vetrag zu geben

mfg

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