Sondertribunal

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FranzW
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Sondertribunal

Beitrag von FranzW » 17.05.2026, 16:06

Es wir jetzt ein "Sondertribunal für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine" eingerichtet. Siehe
https://de.wikipedia.org/wiki/Sondertribunal_f%C3%BCr_das_Verbrechen_der_Aggression_gegen_die_Ukraine.


Meine Frage ist: Enstspricht dieses Tribunal den westlichen Anforderungen an ein geordnetes Strafverfahren?

Als Laie kommt es mir zunächst sonderbar vor, dass sich dieses Tribunal nur gegen eine bestimmte Personengruppe richtet, nämlich die besiegten Russen. Wenn die Person A eine Straftat begangen hat, wird sie von diesem Tribunal verurteilt, wenn eine Person B genau dieselbe Straftat begangen hat, wird sie gar nicht angeklagt und natürlich auch nicht verurteilt.
Dies dann, wenn die Person B auf ukrainischer Seite an diesem Krieg teilgenommen hat.

Und es ist ja unbestreitbar und unbestritten, dass auch von ukrainischer Seite Straftaten verübt worden sind.
Beispielsweise das Ermorden von Personen durch Bombenanschläge
https://www.tagesschau.de/ausland/europa/russland-explosion-autobombe-100.html
oder der Angriff auf ein Schiff unter Omanischer Flagge, jüngst das Verstecken einer betriebsbereiten Seedrohne
in griechischen Hoheitsgewässern und und und. Die angeführten Beispiele sind wohl nur die Spitze eines Eisbergs.Siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Kriegsverbrechen_im_Russisch-Ukrainischen_Krieg#Verbrechen_durch_die_ukrainische_Seite_nach_dem_24._Februar_2022

Warum werden die Drahtziehe dieser Verbrechen bzw. Straftaten vor dem Tribunal nicht angeklagt?

Dass dies so deshalb wäre weil die eine Seite einen unprovozierten Angriffskrieg begonnen hätte stimmt so nicht.
Der wurde von der Ukraine und ihren Helfern mit provoziert. Außerdem ist es unter dem Licht der momentanen hemmungslosen Drangsalierung Russlands, wie etwa auch mit diesem Tribunal, und dem derzeitigen Zurückweisen aller Waffenstillstandsersuchen und Vermittlungsersuchen Russlands durch die Ukraine denkbar oder jedenfalls nicht völlig ausgeschlossen , dass Russland zu einem pre-emptive strike berechtigt gewesen war. Die Ukraine unter Selensky plante offenbar von lamger Hand einen Krieg und andere Agressionen gegen Russland und die russische Minderheit in der Ukraine und führte sie gegen die russische Minderheit auch schon durch. Und jetzt ist wohl Russland selbst dran. Aber das kann ich nicht beurteilen und führt auch zu weit.

Meine Frage ist eigentlich, ob dieses geplante Tribunal den Anforderungen eines Strafverfahrens nach westlichen Standards entspricht.

Ich erwähne hier etwa:

Recht auf den gesetzlichen Richter

Hier ist es ja überhaupt eigenartig dass dieses Tribunal gleichzeitig Ankläger und Richter ist.
Und sollten die Richter wenn schon nicht von irgendeiner neutralen Organisation nominiert werden (auf die sich idealerweise beide Konfliktparteien einigen) und nicht von den Siegern, da liegt ja der Vorwurf der Befangenheit auf der Hand.

Vielleicht wissen ja Experten besser Bescheid was noch zu einem Strafverfahren nach westlichen Standards gehört.

Wohl auch ein Strafgesetzbuch, nach dem verhandelt wird und das schon vor dem Begehen der Straftaten existiert haben muss, das gibt es ja hier auch nicht
( nullum crimen sine lege)

Sind also diese beiden Grundsätze

Recht auf den gesetzlichen Richter
und
Nullum crimen sine lege

Bei diesem Tribunal erfüllt?



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