Drohung mit Strafanzeige wegen (mutmaßlich verjährter) Schulden
Verfasst: 27.12.2025, 08:56
Ich versuche, es kurz zu machen. Aus einer Verlassenschaft und einer Ablöse für einen Hausanteil abzüglich zahlreicher Aufwendungen auf der einen Seite und Verkaufserlöse auf der anderen, im Zuge des Todesfalls, der 17 (!) Jahre her ist, gab es eine aufgrund des fast 2jährigen Verlassenschaftsverfahrens und nachfolgender noch langwierigerer Räumung Restschuld in scjon damals nicht mehr nachvollziehbarer Höhe (heute erst recht nicht mehr). Diese wird seit einiger Zeit wiederkehrend mit allen möglichen und unmöglichen Argumenten, absurden Forderungen sowie Anschuldigungen versucht, einzutreiben.
Abgesehen davon, dass die Geldschuld in unbekannter Höhe (wurde nie beziffert) längst verjährt sein dürfte, wird jetzt versucht, eine strafrechtlich relevante Handlung zu unterstellen - vermutlich Betrug, Unterschlagung oder Veruntreuung ? und damit Druck auf eine "amikale" Abschlagszahlung zu machen, nach der Ankündigung keine der Mails, mehr zu lesen, die nur absurde Forderungen und irgendwelche Anschuldigungen enthalten. Ist die Drohung mit einer strafrechtlichen Anzeige nicht Nötigung, erstens weil keinerlei Schädigungs- oder Bereicherungsabsicht gegeben ist, nur aufgrund der langen Zeitdauer die Forderung vermutlich verjährt ist, und zweitens, selbst wenn eine strafbare Handlung vorgelegen hätte, nach mehr als einem Jahrzehnt bereits ebenfalls verjährt wäre, und daher folglich eine Androhung einer strafrechtlichen Anzeige ihrerseits strafbar ist (Nötigung, Erpressung??).
Abgesehen davon, dass die Geldschuld in unbekannter Höhe (wurde nie beziffert) längst verjährt sein dürfte, wird jetzt versucht, eine strafrechtlich relevante Handlung zu unterstellen - vermutlich Betrug, Unterschlagung oder Veruntreuung ? und damit Druck auf eine "amikale" Abschlagszahlung zu machen, nach der Ankündigung keine der Mails, mehr zu lesen, die nur absurde Forderungen und irgendwelche Anschuldigungen enthalten. Ist die Drohung mit einer strafrechtlichen Anzeige nicht Nötigung, erstens weil keinerlei Schädigungs- oder Bereicherungsabsicht gegeben ist, nur aufgrund der langen Zeitdauer die Forderung vermutlich verjährt ist, und zweitens, selbst wenn eine strafbare Handlung vorgelegen hätte, nach mehr als einem Jahrzehnt bereits ebenfalls verjährt wäre, und daher folglich eine Androhung einer strafrechtlichen Anzeige ihrerseits strafbar ist (Nötigung, Erpressung??).