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Auskunft über ein Urteil

Verfasst: 08.09.2025, 20:12
von Lathika
Guten Tag,
ich würde gerne wissen, wo ich Informationen bzgl. des Ausgangs eines Strafverfahrens bekommen kann. Leider habe ich im Netz nichts gefunden...
Falls mir diesbzgl. jemand Auskunft geben kann, schon einmal "danke" im Voraus.
LG Martina

Re: Auskunft über ein Urteil

Verfasst: 08.09.2025, 21:23
von alles2
Das Bundeskanzleramt stellt öffentliche Entscheidungen im Rechtsinformationssystem (RIS) des Bundes bereit. Nicht alle Gerichte sind zur Veröffentlichung verpflichtet. Eine gute Beschreibung dazu findet man unter:

https://www.parlament.gv.at/fachinfos/rlw/Was-ist-das-Rechtsinformationssystem-RIS-und-wie-arbeite-ich-damit

Die Bezirks-, Landes- und Oberlandesgerichte sind dabei an § 48a GOG (Gerichtsorganisationsgesetz) gebunden. Zur Wahrung der Rechte von Beschuldigten und Opfern werden überwiegend Entscheidungen der Rechtsinstanzen geliefert (RS+TE der letzten 3 Monate in Strafsachen):

https://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=Justiz&Fachgebiet=&Gericht=&Rechtssatznummer=&Rechtssatz=&Fundstelle=&Spruch=&Rechtsgebiet=Strafrecht&JustizEntscheidungsart=&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=True&ImRisSeit=DreiMonaten

Durch 3-maligen Mausklick wird der Link vollständig markiert, kann kopiert und in eine Adressleiste eingefügt werden. Reine Tatsacheninstanzen aus Ermittlungsverfahren findet man daher weniger. Ließe sich eine Entscheidung einer Person zuordnen, würde ein Gericht auch von der Bereitstellung absehen.

Re: Auskunft über ein Urteil

Verfasst: 03.11.2025, 05:51
von ersoutheas
Vielen Dank für die ausführlichen Links und Erklärungen! Besonders interessant finde ich, wie § 48a GOG den Schutz von Beschuldigten und Opfern regelt.