Anwaltskosten des Klägers
Verfasst: 21.06.2025, 07:10
Hallo bin neu hier und hoffentlich schreibe ich hier in der richtigen Rubrik
Es geht um folgendes -
Hassposting in Facebook
Die Klägerin an mich hat deswegen einen Anwalt beauftragt und bevollmächtigt.
Ganz am ende des Briefes steht folgendes von diese Anwalt geschrieben -
Für die rechtswidrigen Beleidigungen bezüglich meiner Mandantin und der gefährlichen Drohung haben sie ihre Entschädigung für den immateriellen Schaden in Höhe von 500€,- nach § 1330 Abs 1ABGB iVm § 16 ECG, § 7 MedienG zu leisten.
Darüber hinaus haben sie die Kosten meines Einschreitens in Höhe von 1 129,32€ zu bezahlen.Im Fall eines Gerichtsverfahrens behalten wir uns vor einen höheren Betrag und darüberhinausgehend Ansprüche geltend zu machen.
Es gibt keine Gerichtsverhandlung wir haben uns außergerichtlich geeinigt das ich diese Entschädigung vom 500€ an dessen Mandantin bezahle.
Muss ich trotzedem die Anwaltskosten des Gegners bezahlen obwohl man sich mit einer Entschädigiung von 500€ einigt?
Denn im Internet habe ich folgendes gefunden.
Man muss die Anwaltskosten des Gegners nicht bezahlen, wenn man eine Klage in der eine Gutmachung, in meinen Falle 500€ gefordert wird und natürlich auch bezahlen wird.
Die Kosten des Anwalts der klagenden Partei sind von der klagenden Partei selbst zu bezahlen!!!!????????
Es geht um folgendes -
Hassposting in Facebook
Die Klägerin an mich hat deswegen einen Anwalt beauftragt und bevollmächtigt.
Ganz am ende des Briefes steht folgendes von diese Anwalt geschrieben -
Für die rechtswidrigen Beleidigungen bezüglich meiner Mandantin und der gefährlichen Drohung haben sie ihre Entschädigung für den immateriellen Schaden in Höhe von 500€,- nach § 1330 Abs 1ABGB iVm § 16 ECG, § 7 MedienG zu leisten.
Darüber hinaus haben sie die Kosten meines Einschreitens in Höhe von 1 129,32€ zu bezahlen.Im Fall eines Gerichtsverfahrens behalten wir uns vor einen höheren Betrag und darüberhinausgehend Ansprüche geltend zu machen.
Es gibt keine Gerichtsverhandlung wir haben uns außergerichtlich geeinigt das ich diese Entschädigung vom 500€ an dessen Mandantin bezahle.
Muss ich trotzedem die Anwaltskosten des Gegners bezahlen obwohl man sich mit einer Entschädigiung von 500€ einigt?
Denn im Internet habe ich folgendes gefunden.
Man muss die Anwaltskosten des Gegners nicht bezahlen, wenn man eine Klage in der eine Gutmachung, in meinen Falle 500€ gefordert wird und natürlich auch bezahlen wird.
Die Kosten des Anwalts der klagenden Partei sind von der klagenden Partei selbst zu bezahlen!!!!????????