Mark123 hat geschrieben:20.06.2025, 12:59
Hallo,
Zunächst mal herzlichen Dank für deine Antwort/posting bzgl. der Verwaltungsübertretung nach § 1 Abs. 1 Z 1 WLSG...
Ich fürchte wohl, dass ich da etwas länger ausholen muss, auch weil ich als juristische Laie nicht genau beurteilen kann was relevant(er) ist und was weniger...
Mich hat vor 3 Tagen ein Schreiben der Wr. Polizei erreicht wo eine Straferkenntnis festgestellt wurde.
Da steht..."Sie haben den öffentlichen Anstand verletzt, indem Sie haltende PKW bespuckt haben und im Zuge dessen auch eine Person, welche sich auf dem Beifahrersitz eines solchen befand"...
Der Tathergang:
[...]Ich [...] spucke regelmäßig. Das ist so meine Angewohnheit [...]. Dabei dürfte ich wohl durch das offene Autofenster den einen oder anderen unabsichtlich getroffen haben. U.a einen Mann, der total ausgerastet ist, und mich verfolgt haben dürfte und von hinten vom Rad gestoßen hat, wobei er mich leicht verletzt hat (ein paar Schürfwunden und Prellungen an Armen, Beinen und im Lendenbereich einen Bluterguss). Der Typ hat dann auch wie ein Wahnsinniger auf mein Rad eingeschlagen, weil ich seinen Schlägen ausgewichen bin, und in eine Hotellobby geflüchtet bin, wo ich auf die verständigte Polizei gewartet habe (offenbar hat diese anzeigende Frau den Notruf gewählt - oder jemand anderer?). Auch hat mich dieser PKW-Lenker mich mit dem Umbringen bedroht. Das habe ich dann auch bei einer Zeugenladung im einer Wr. Polizeiinspektion so zu Protokoll gegeben!
Ich habe jedenfalls nicht bemerkt, dass mich jemand verfolgt und dass ich jemanden beim Spucken erwischt habe. Der unbekannte Schläger ist dann geflüchtet.
Angezeigt hat mich dann eine andere Frau, die ich wohl auch erwischt habe. Ich habe mich aber dann vor Ort vor der Polizei bei der Frau entschuldigt, aber als Milderungsgrund wurde das nicht gewertet (in der Straferkenntnis steht vielmehr dass "erschwerend war eine Vormerkung, hieramts bekannt"). Ich habe keine Ahnung was das für eine Vormerkung sein kann! [...]
Da habe ich die Frage: Was speichert da die Behörde von mir ab? Und wie lange? Dürfen die das? Und hat das etwas mit dem Fall zu tun?
Die Frau hat meine Entschuldigung aber nicht akzeptiert und etwas von Krankheiten etc. geredet.
Dann ist da meine Frage: Kann das für mich dann auch zivilgerichtliche Verfahrensfolgen haben?
[...]
Jedenfalls hat sich diese Frau so über mich geärgert, dass sie den Schläger wohl als "harmlosen Mitbürger" dargestellt hat, weil ansonsten kann ich es nicht verstehen, dass dies unter "fahrlässige Körperverletzung" fällt. Aber wie gesagt, mir wurde da offenbar weniger geglaubt.
Obwohl das wahrscheinlich egal ist, juristisch oder? Als Radfahrer ist man in Wien sowieso immer teilschuldig, oder?
Zum "Amtsprozedere": Da kam vor ein paar Woche ein Schreiben, wo ich mich rechtfertigen sollte... dass habe ich ordnungsgemäß gemacht [...] dass ich mehrmals gespuckt habe und möglicherweise unbeabsichtigt unbekannte Leute getroffen habe. Danach wurde ich von einem unbekannten Mann tätlich angegriffen. Dieser Angriff wurde separat zur Anzeige gebracht gegen unbekannt bezüglich einer fahrlässigen Körperverletzung.
Nach dieser Rechtfertigung, habe ich eine weitere Möglichkeit der Stellungnahme genutzt, und dann in einem dritten Schreiben eine Straferkenntnis, wo dann u.a. steht, dass ich lt. eigenen Angaben wütend darüber war, dass ich nicht problemlos an den haltenden Fahrzeugen vorbeifahren konnte. Das stimmt zwar auch, und wurde wohl auch von der Polizei so zu Protokoll gegeben.
Zur Glaubwürdigkeit des Zeugen steht dann in dem Behördenbrief auch noch, dass es "der Lebenserfahrung entspricht, dass die von einem Beschuldigden bei der ersten Vernehmung gemachten Angaben (erfahrungsgemäß) der Wahrheit am nächsten kommen (vgl. VwGH 26.01.1996, 95/02/0289 und vgl. die in Hauer/Leukauf, Handbuch des österreichischen Verwaltungsverfahrens, 6. Auflage, § 45 AVG Nr. 64a und b).
Und diese Gesetzte wurden dann angewendet und meine Glaubwürdigkeit weniger Gewicht zu geben...
Jedenfalls tendiere ich nun dazu die 110€ als Geldstrafe zu bezahlen.
Wobei ich dann bei meiner dritten Frage angekommen bin:
Kann die Krankenkasse dann die Behandlungskosten als Regress sozusagen von mir fordern, weil ich dann sozusagen mich "schuldig" bekenne weil ich die Geldstrafe bezahle?