Kokain aus dem Darknet
Verfasst: 17.06.2025, 02:43
Hallo,
Angenommen jemand bestellt regelmäßig Kokain aus dem Darknet.
Dieses Mal ist aber nicht wie üblich, das Paket in den Postkasten gekommen (der Postkasten war leer und laut Erfahrungen mit früheren Bestellungen passt das Paket normalerweise immer in einen leeren Postkasten, was schon mal komisch ist), es gibt im Wohnhaus 2 Postempfangsboxen, die offenbar auch beide voll waren. Dann gibt es am örtlichen Postamt mindestens hundert Boxen zur Selbstabholung, wo über Jahre hinweg und bei mindestens hunderten Paketen das Paket wenn es nicht in den Postkasten passt, beide Empfangsboxen im Wohnhaus besetzt sind und man nicht zuhause war üblicherweise IMMER bis jetzt in all den Jahren in einer der Selbstabholungsboxen beim Postamt kommt. Dieses Mal jedoch war es anders, anscheinend (was ich auch schon ziemlich komisch finde) waren von den mindestens hundert Postempfangsboxen am Postamt (das Paket ist sehr klein) auch alle besetzt, denn dieses Mal muss man das Paket persönlich beim Postamt am Empfangsschalter abholen. Allerdings nicht unbedingt der Empfänger, es ist kein RSA Brief, jeder kann mit Ausweis (das ist Vorraussetzung) das Paket beim Empfangsschalter abholen.
Diese Vorgehensweise ist laut Erfahrung einfach sehr untypisch.. deswegen die Fragen:
geht so die Polizei bei einem Drogenfund vor oder würden sie es gleich beschlagnahmen und dann einen Brief in den Briefkasten senden? Ist der Fakt, dass eine Person kommt, um das Paket abzuholen Beweis, dass sie das Kokain, wissend dass es Kokain ist, bestellt hat?
Kann die Polizei überhaupt den Besteller herausfinden? Es wurden VPN plus Torbrowser plus XMR (Monero, ist noch anonymer als Bitcoin, man kann die Identität des Bezahlers nicht ausfindig machen) zur Bezahlung verwendet.
Wie soll die Polizei bei diesem Sachverhalt an die Identität des Bestellers kommen? Oder ist eben der Abholversuch des Paketes schon Beweis genug?
Die Adresse an die bestellt wurde ist übrigens nicht der Hauptwohnsitz des Bestellers, sondern eine Eigentumswohnung die extrem selten (das letzte mal für ein paar Tage im Jänner) vom Besteller genutzt wird und die auch schon mal vermietet wurde, es könnte also theoretisch der vorige Mieter noch einen Schlüssel zum Postkasten haben und das Paket bestellt haben. Kann man also dem Besteller die Bestellung nachweisen?
Und falls ja, wie wird die Strafe ausfallen? Es handelt sich um 10 Gramm Kokain zum Eigenbedarf (wirklich Eigenbedarf, keinerlei Dealervergangenheit oder Sachen zuhause, die ein Dealer zuhause hätte und bekannte Suchtvergangenheit). Könnte die Polizei womöglich sogar die Wohnung durchsuchen?
Was meint ihr? Mir ist vor allem wichtig zu wissen, ob die Polizei in so einem Fall so vorgeht (zum Paket abholen mit gelbem Zettel zum abholen aufs Postamt mit Ausweis bestellen, allerdings muss der Abholer nicht der auf dem Paket geschriebene Empfänger sein)? Das ganze spielt sich in Österreich ab btw..Der Besteller ist sich einfach unsicher, ob er zum Postamt gehen und es abholen soll. Nicht, das gar die Polizei gerufen wird, sobald der Besteller zum abholen mit Ausweis (der sich natürlich mit dem Namen auf dem Paket gleicht) erscheint..Allerdings braucht er die Ware dringend..
Vielen Dank für eure Meinungen und Erfahrungen!
Angenommen jemand bestellt regelmäßig Kokain aus dem Darknet.
Dieses Mal ist aber nicht wie üblich, das Paket in den Postkasten gekommen (der Postkasten war leer und laut Erfahrungen mit früheren Bestellungen passt das Paket normalerweise immer in einen leeren Postkasten, was schon mal komisch ist), es gibt im Wohnhaus 2 Postempfangsboxen, die offenbar auch beide voll waren. Dann gibt es am örtlichen Postamt mindestens hundert Boxen zur Selbstabholung, wo über Jahre hinweg und bei mindestens hunderten Paketen das Paket wenn es nicht in den Postkasten passt, beide Empfangsboxen im Wohnhaus besetzt sind und man nicht zuhause war üblicherweise IMMER bis jetzt in all den Jahren in einer der Selbstabholungsboxen beim Postamt kommt. Dieses Mal jedoch war es anders, anscheinend (was ich auch schon ziemlich komisch finde) waren von den mindestens hundert Postempfangsboxen am Postamt (das Paket ist sehr klein) auch alle besetzt, denn dieses Mal muss man das Paket persönlich beim Postamt am Empfangsschalter abholen. Allerdings nicht unbedingt der Empfänger, es ist kein RSA Brief, jeder kann mit Ausweis (das ist Vorraussetzung) das Paket beim Empfangsschalter abholen.
Diese Vorgehensweise ist laut Erfahrung einfach sehr untypisch.. deswegen die Fragen:
geht so die Polizei bei einem Drogenfund vor oder würden sie es gleich beschlagnahmen und dann einen Brief in den Briefkasten senden? Ist der Fakt, dass eine Person kommt, um das Paket abzuholen Beweis, dass sie das Kokain, wissend dass es Kokain ist, bestellt hat?
Kann die Polizei überhaupt den Besteller herausfinden? Es wurden VPN plus Torbrowser plus XMR (Monero, ist noch anonymer als Bitcoin, man kann die Identität des Bezahlers nicht ausfindig machen) zur Bezahlung verwendet.
Wie soll die Polizei bei diesem Sachverhalt an die Identität des Bestellers kommen? Oder ist eben der Abholversuch des Paketes schon Beweis genug?
Die Adresse an die bestellt wurde ist übrigens nicht der Hauptwohnsitz des Bestellers, sondern eine Eigentumswohnung die extrem selten (das letzte mal für ein paar Tage im Jänner) vom Besteller genutzt wird und die auch schon mal vermietet wurde, es könnte also theoretisch der vorige Mieter noch einen Schlüssel zum Postkasten haben und das Paket bestellt haben. Kann man also dem Besteller die Bestellung nachweisen?
Und falls ja, wie wird die Strafe ausfallen? Es handelt sich um 10 Gramm Kokain zum Eigenbedarf (wirklich Eigenbedarf, keinerlei Dealervergangenheit oder Sachen zuhause, die ein Dealer zuhause hätte und bekannte Suchtvergangenheit). Könnte die Polizei womöglich sogar die Wohnung durchsuchen?
Was meint ihr? Mir ist vor allem wichtig zu wissen, ob die Polizei in so einem Fall so vorgeht (zum Paket abholen mit gelbem Zettel zum abholen aufs Postamt mit Ausweis bestellen, allerdings muss der Abholer nicht der auf dem Paket geschriebene Empfänger sein)? Das ganze spielt sich in Österreich ab btw..Der Besteller ist sich einfach unsicher, ob er zum Postamt gehen und es abholen soll. Nicht, das gar die Polizei gerufen wird, sobald der Besteller zum abholen mit Ausweis (der sich natürlich mit dem Namen auf dem Paket gleicht) erscheint..Allerdings braucht er die Ware dringend..
Vielen Dank für eure Meinungen und Erfahrungen!