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Berechnung von Verfolgungs-Verjährung im Strafrecht

Verfasst: 23.05.2025, 13:02
von DerAuslandsÖsterreicher
Wann tritt Verfolguns-Verjährung für eine Tathandlung ein, wenn die Höchststrafe "mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr" ist?:

Sagen wir die ggf. strafbare Tathandlung wäre am 30.04.2024 gewesen.

Wann ist die Tat verfolgungs-verjährt und kann nicht mehr durch die StA / Polizei verfolgt werden?

Ab 30.04.2025?
Ab 01.05.2025?
Ab 31.12.2025?
Ab 01.01.2026?

Re: Berechnung von Verfolgungs-Verjährung im Strafrecht

Verfasst: 23.05.2025, 14:12
von alles2
Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, wenn die Handlung mit mehr als sechsmonatiger, aber höchstens einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist (§ 57 Abs.3 StGB). Daher erübrigen sich die vier Vorschläge.

Re: Berechnung von Verfolgungs-Verjährung im Strafrecht

Verfasst: 23.05.2025, 14:30
von DerAuslandsÖsterreicher
Danke.