Berechnung von Verfolgungs-Verjährung im Strafrecht

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DerAuslandsÖsterreicher
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Berechnung von Verfolgungs-Verjährung im Strafrecht

Beitrag von DerAuslandsÖsterreicher » 23.05.2025, 13:02

Wann tritt Verfolguns-Verjährung für eine Tathandlung ein, wenn die Höchststrafe "mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr" ist?:

Sagen wir die ggf. strafbare Tathandlung wäre am 30.04.2024 gewesen.

Wann ist die Tat verfolgungs-verjährt und kann nicht mehr durch die StA / Polizei verfolgt werden?

Ab 30.04.2025?
Ab 01.05.2025?
Ab 31.12.2025?
Ab 01.01.2026?



alles2
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Re: Berechnung von Verfolgungs-Verjährung im Strafrecht

Beitrag von alles2 » 23.05.2025, 14:12

Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, wenn die Handlung mit mehr als sechsmonatiger, aber höchstens einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist (§ 57 Abs.3 StGB). Daher erübrigen sich die vier Vorschläge.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!


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