Seite 1 von 1

Pflichteil

Verfasst: 16.05.2025, 08:46
von Rodmar1Hardrock
Ich grüße Sie


Ein Bekannter wurde von seiner eigenen Schwester und dem eigenen Schwager um den gesetzlichen Pflichtteil bei der Erbschaft betrogen. Mein Bekannter hat noch nie jemanden angezeigt und er müsste ja dann seine eigene Familie anzeigen, was soll mein Bekannter nur tun?


Hochachtungsvoll
Alfred Preinfalk jr. Nicknamen: Rodmar

Re: Pflichteil

Verfasst: 16.05.2025, 09:49
von alles2
Das Gericht bietet Amtstage an, bei denen man zu laufenden und abgeschlossenen Verfahren beauskunft werden kann. Mal dort eine erste Einschätzung einholen.

Re: Pflichteil

Verfasst: 16.05.2025, 10:30
von Rodmar1Hardrock
Dank für Deine oder eben Ihre Auskunft, da ich ja im Vorhinein, nicht weiß, mit welcher Anredeform Sie angesprochen, angeschrieben werden möchten.

Re: Pflichteil

Verfasst: 16.05.2025, 15:15
von alles2
Bitte halte Dich in öffentlichen Foren nicht mit der Frage der Förmlichkeiten auf. Die Auskünfte erfolgen hier im privaten Rahmen, weshalb auch keine Rechnung ausgestellt werden. Falls wer nicht mit "Du" angesprochen werden möchte, muss er sich überlegen, ob er in einem Forum gut aufgehoben ist, oder er hätte es entsprechend mitzuteilen.

Gerne kannst Du uns über neue Ergebnisse in Kenntnis setzen, um eine nähere Erörterung zu ermöglichen.