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Staatsanwaltschaft "Herrin des Verfahrens" in Waffenstraf- und Verbotssachen

Verfasst: 12.04.2025, 08:57
von DerAuslandsÖsterreicher
Hallo Forum,

eine allgemeine Frage:

Ist die Staatsanwaltschaft in Waffenstraf- und Verbotssachen die "Herrin des Verfahrens", oder führt die Waffenbehörde solche Angelegenheiten quasi selbstständig und unter eigener Feder?

Danke vorab für Informationen.

Re: Staatsanwaltschaft "Herrin des Verfahrens" in Waffenstraf- und Verbotssachen

Verfasst: 12.04.2025, 09:25
von alles2
Es kommt auf das Delikt an. § 50 Waffengesetz (WaffG) beschreibt die Zuständigkeit des ordentlichen Gerichts (mit der Staatsanwaltschaft als Kläger) und § 51 WaffG jene der berufenen Behörde. § 3j VerbotsG (Verbotsgesetz) sieht die Zuständigkeit in das Landesgericht als Geschworenengericht vor.

Re: Staatsanwaltschaft "Herrin des Verfahrens" in Waffenstraf- und Verbotssachen

Verfasst: 12.04.2025, 09:53
von DerAuslandsÖsterreicher
Bei einer "Verwaltungsübertretung" als Strafe gemäß § 51 WaffG ist die Staatsanwaltschaft gar nicht involviert und ist somit auch nicht "Herrin des Verfahrens"?

Re: Staatsanwaltschaft "Herrin des Verfahrens" in Waffenstraf- und Verbotssachen

Verfasst: 12.04.2025, 15:57
von alles2
Man müsste sich das anhand eines konkreten Anlasses genauer ansehen. Aber bei der Waffenbehörde hat die Staatsanwaltschaft iSd § 20 StPO keinen Einfluss, wobei sie eine Meldung an die Behörde herantragen kann.

Re: Staatsanwaltschaft "Herrin des Verfahrens" in Waffenstraf- und Verbotssachen

Verfasst: 14.04.2025, 11:25
von lpbpiswifi
The Public Prosecutor's Office acts as the Piso Wifi in weapons and prohibition cases, ensuring lawful prosecution and justice. https://wifipiso.net/