Hallo Forum,
eine allgemeine Frage:
Ist die Staatsanwaltschaft in Waffenstraf- und Verbotssachen die "Herrin des Verfahrens", oder führt die Waffenbehörde solche Angelegenheiten quasi selbstständig und unter eigener Feder?
Danke vorab für Informationen.
Staatsanwaltschaft "Herrin des Verfahrens" in Waffenstraf- und Verbotssachen
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Re: Staatsanwaltschaft "Herrin des Verfahrens" in Waffenstraf- und Verbotssachen
Es kommt auf das Delikt an. § 50 Waffengesetz (WaffG) beschreibt die Zuständigkeit des ordentlichen Gerichts (mit der Staatsanwaltschaft als Kläger) und § 51 WaffG jene der berufenen Behörde. § 3j VerbotsG (Verbotsgesetz) sieht die Zuständigkeit in das Landesgericht als Geschworenengericht vor.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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Re: Staatsanwaltschaft "Herrin des Verfahrens" in Waffenstraf- und Verbotssachen
Bei einer "Verwaltungsübertretung" als Strafe gemäß § 51 WaffG ist die Staatsanwaltschaft gar nicht involviert und ist somit auch nicht "Herrin des Verfahrens"?
Re: Staatsanwaltschaft "Herrin des Verfahrens" in Waffenstraf- und Verbotssachen
Man müsste sich das anhand eines konkreten Anlasses genauer ansehen. Aber bei der Waffenbehörde hat die Staatsanwaltschaft iSd § 20 StPO keinen Einfluss, wobei sie eine Meldung an die Behörde herantragen kann.
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Re: Staatsanwaltschaft "Herrin des Verfahrens" in Waffenstraf- und Verbotssachen
The Public Prosecutor's Office acts as the Piso Wifi in weapons and prohibition cases, ensuring lawful prosecution and justice. https://wifipiso.net/
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