Wenn jemand öffentlich behauptet, ein Drittstaat führe strafbare Handlungen in Staaten der EU durch, hierfür aber keinerlei Beweise vorlegen kann, verstößt er dann gegen irgendeinen Strafgesetzparagraphen?
Ein mögliches Beispiel: Heute behauptete die neue Außenministerin Beate Meinl Reisinger in Ö1 Journal zu Gast, Rußland führe im Rahmen eines "hybriden Krieges" seit langem "Sabotageakte" in der EU durch und versuche systematisch die Demokratie in den Ländern der EU zu destabilisieren.
Sie brachte aber keinerlei Beispiele oder Beweise für ihre Behauptung.
Nun bin ich absolut sicher die geschätzte Außenministerin hat stichhaltige Beweise für Ihre öffentlichen Anschuldigungen, hat sie nur aus irgendeinem Grund nicht gebracht. Ich beschuldige sie also überhaupt nicht und keinesfalls irgendeines Verstoßes gegen das Strafrecht.
Dennoch wage ich ganz prinzipiell und abstrakt, weg von obigem Beispiel, zu fragen: Wenn jemand solche Anschuldigungen erhebt, ohne irgendwelche konkreten Beweise hierfür vorlegen zu können, würde er dann gegen einen österreichischen Strafgesetzparagraphen verstoßen?
Verleumdung eines ausländischen Staates strafbar?
Re: Verleumdung eines ausländischen Staates strafbar?
Wie wäre es damit:
§ 111 StGB (Üble Nachrede): „Wer eine Person einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung beschuldigt […]“ – Gilt nur für natürliche Personen, nicht für Staaten.
§ 297 StGB (Verleumdung): „Wer einen anderen wider besseres Wissen einer strafbaren Handlung beschuldigt […]“ – Klingt wieder nach Person
§ 282 StGB (Aufstacheln zur Feindseligkeit): „Wer öffentlich zu einer mit Strafe bedrohten Handlung auffordert […]“ – Man könnte Warmongering in diese Richtung auslegen, vielleicht? Wenn dazu vielleicht noch aufgefordert wird für die Ukraine kämpfen zu gehen?
§ 302 StGB (Amtsmissbrauch): „Ein Amtsträger, der seine Befugnis wissentlich missbraucht […]“ – Das wäre am ehesten relevant, aber keine Verleumdung
Ich persönlich finde man sollte sagen können was man will. Die freie Meinungsäußerung in Europa ist zu stark eingeschränkt. Fact Checker und Hate Speech Käulen sind keine guten Entwicklungen.
§ 111 StGB (Üble Nachrede): „Wer eine Person einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung beschuldigt […]“ – Gilt nur für natürliche Personen, nicht für Staaten.
§ 297 StGB (Verleumdung): „Wer einen anderen wider besseres Wissen einer strafbaren Handlung beschuldigt […]“ – Klingt wieder nach Person
§ 282 StGB (Aufstacheln zur Feindseligkeit): „Wer öffentlich zu einer mit Strafe bedrohten Handlung auffordert […]“ – Man könnte Warmongering in diese Richtung auslegen, vielleicht? Wenn dazu vielleicht noch aufgefordert wird für die Ukraine kämpfen zu gehen?
§ 302 StGB (Amtsmissbrauch): „Ein Amtsträger, der seine Befugnis wissentlich missbraucht […]“ – Das wäre am ehesten relevant, aber keine Verleumdung
Ich persönlich finde man sollte sagen können was man will. Die freie Meinungsäußerung in Europa ist zu stark eingeschränkt. Fact Checker und Hate Speech Käulen sind keine guten Entwicklungen.
Re: Verleumdung eines ausländischen Staates strafbar?
Würden Abgeordnete bei Lügen oder wahrheitswidrigen Tatsachenbehauptungen in internationalen Belangen nach dem Strafgesetzbuch bestraft werden können, hätte man das medial schon mitbekommen, was ja nicht ist. Stellt man sich als Politiker ganz ungeschickt an, könnte eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention erfüllt werden. Art. 10 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) beschreibt die Freiheit der Meinungsäußerung und in Absatz 2 dessen Schranken. Nachdem mir nicht bekannt ist, dass die Ministerin irgendeine Manipulation in eine strafrechtliche Verbindung gebracht hat, bedarf es keiner Erörterung über eine üble Nachrede oder Verleumdung. Noch dazu käme unser StGB nicht in Betracht, wenn die Kritik jemand betrifft, der mit Österreich nichts zu tun hat.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Verleumdung eines ausländischen Staates strafbar?
so so Mißbrauch der Amtsgewalt also, wie der erste Retourposter meint.
Was muß hierfur vorliegen:
Der Vorsatz, einen anderen in seinen Rechten zu schadigen und
wissentlicher Mißbrauch.
ich bin leider kein Jurist, aber ich schreib halt, was ich mir zu diesen Tatbestandsmerkmalen denke.
Wenn ich was falsches sage , korrigiert mich halt. Aber genauso wie etwa die Frau Außenminister hab doch ich auch ein Recht auf freie Meinungsäußerung.
wer wird in seinen Rechten geschadigt:
Die armen unschuldigen jungen Soldaten auf beiden Seiten der Front, von denen ja wohl jeden Tag welche sterben und verwundet werden.
Ebenso die unschuldige Zivilbevolkerung auf beiden Seiten der Front, auch in Rußland.
Vorgestern Nacht etwa wurden durch einen ukrainischen Drohnenangriff auf zivile Wohnbezirke in Moskau mindestens 3 wehrlose Zivilisten brutalst ermordet.Wohlgermerkt durch jene Seite, für die unsere Außenministerin so vehement Partei ergreift.
Auch der osterreichische Steuerzahler wird irgendwo in seinen Rechten geschädigt, er muß ja etwa für die Eu-Hilfen an die Ukraine und für die Kosten für Flüchtlinge aus der Ukraine aufkommen.
Der Krieg verursacht generell unermeßliches Leidscheint sich auch immer mehr auszuweiten.
Vorsatz: Das Ziel unserer Außenministerin ist es keinesfalls, auf einen Waffenstillstand und darauffolgende Friedensverhandlungen hinzuwirken, wie es sich für die Außenministerin eines neutralen Staates an sich geziemen würde.
Im Gegenteil, sie arbeitet mit aller Kraft darauf hin, dass dieser Krieg bis zum bittersten Ende ausgetragen wird, egal wieviel unschuldige Menschen hierbei noch sterben und wieviel Schaden noch angerichtet wird. Hier liegt also doch zumindest ein bedingter Vorsatz (dolus eventualis) vor , daß durch ihr Verhalten dazu beigetragen wird, dass viel Leid angerichtet wird und womöglich im Extremfall sogar ein Atomkrieg oder ein dritter Weltkrieg ausbricht.
wissentlich:
Sie schreckt bei diesem Vorhaben, dass der Krieg um jeden Preis ausgetragen werden muß und daß kein Kompromißfrieden mi Rußland geschlossen werden soll und dass die eingefrorenen russischen Vermögen im Ausland den momentanen rechtmäßigen Besitzern weggenommen werden sollen offensichtlich auch nicht vor der Verbreitung von Propaganda und Desinformation zurück.Denn sie behauptet zum Beispiel öffentlich, Rußland würde in den EU-Landern Sabotageakte durchführen und systematisch versuchen, die Demokratie in den EU-Ländern zu destabilisieren.
Wenn sie tatsächlich konkrete Kenntnisse von bereits durchgeführten oder geplanten Sabotageakte Rußlands in einem EU-Land hätte müßte sie doch sofort die zustandigen Sicherheitsbehorden davon informieren.
Dies hat sie aber nicht getan. Genauso verhielte es sich bei dem vorgeblichen Versuch Rußlands, systematischen die Demokratie in Ländern der EU systematisch zu destabilisieren.
Was muß hierfur vorliegen:
Der Vorsatz, einen anderen in seinen Rechten zu schadigen und
wissentlicher Mißbrauch.
ich bin leider kein Jurist, aber ich schreib halt, was ich mir zu diesen Tatbestandsmerkmalen denke.
Wenn ich was falsches sage , korrigiert mich halt. Aber genauso wie etwa die Frau Außenminister hab doch ich auch ein Recht auf freie Meinungsäußerung.
wer wird in seinen Rechten geschadigt:
Die armen unschuldigen jungen Soldaten auf beiden Seiten der Front, von denen ja wohl jeden Tag welche sterben und verwundet werden.
Ebenso die unschuldige Zivilbevolkerung auf beiden Seiten der Front, auch in Rußland.
Vorgestern Nacht etwa wurden durch einen ukrainischen Drohnenangriff auf zivile Wohnbezirke in Moskau mindestens 3 wehrlose Zivilisten brutalst ermordet.Wohlgermerkt durch jene Seite, für die unsere Außenministerin so vehement Partei ergreift.
Auch der osterreichische Steuerzahler wird irgendwo in seinen Rechten geschädigt, er muß ja etwa für die Eu-Hilfen an die Ukraine und für die Kosten für Flüchtlinge aus der Ukraine aufkommen.
Der Krieg verursacht generell unermeßliches Leidscheint sich auch immer mehr auszuweiten.
Vorsatz: Das Ziel unserer Außenministerin ist es keinesfalls, auf einen Waffenstillstand und darauffolgende Friedensverhandlungen hinzuwirken, wie es sich für die Außenministerin eines neutralen Staates an sich geziemen würde.
Im Gegenteil, sie arbeitet mit aller Kraft darauf hin, dass dieser Krieg bis zum bittersten Ende ausgetragen wird, egal wieviel unschuldige Menschen hierbei noch sterben und wieviel Schaden noch angerichtet wird. Hier liegt also doch zumindest ein bedingter Vorsatz (dolus eventualis) vor , daß durch ihr Verhalten dazu beigetragen wird, dass viel Leid angerichtet wird und womöglich im Extremfall sogar ein Atomkrieg oder ein dritter Weltkrieg ausbricht.
wissentlich:
Sie schreckt bei diesem Vorhaben, dass der Krieg um jeden Preis ausgetragen werden muß und daß kein Kompromißfrieden mi Rußland geschlossen werden soll und dass die eingefrorenen russischen Vermögen im Ausland den momentanen rechtmäßigen Besitzern weggenommen werden sollen offensichtlich auch nicht vor der Verbreitung von Propaganda und Desinformation zurück.Denn sie behauptet zum Beispiel öffentlich, Rußland würde in den EU-Landern Sabotageakte durchführen und systematisch versuchen, die Demokratie in den EU-Ländern zu destabilisieren.
Wenn sie tatsächlich konkrete Kenntnisse von bereits durchgeführten oder geplanten Sabotageakte Rußlands in einem EU-Land hätte müßte sie doch sofort die zustandigen Sicherheitsbehorden davon informieren.
Dies hat sie aber nicht getan. Genauso verhielte es sich bei dem vorgeblichen Versuch Rußlands, systematischen die Demokratie in Ländern der EU systematisch zu destabilisieren.
Re: Verleumdung eines ausländischen Staates strafbar?
Womöglich kann dieser Artikel zum Thema Amtsmissbrauch nach § 302 StGB relativierend einwirken:
https://kontrast.at/recht-auf-wahrheit/
https://kontrast.at/recht-auf-wahrheit/
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Verleumdung eines ausländischen Staates strafbar?
BMR ist demokratisch gewählt und damit für ihre politischen Aussagen zuerst einmal politisch verantwortlich (z.B. via Misstrauensantrag usw.), denn das Strafrecht darf Beschränkungen bekanntlich nur anordnen, wenn dies zum Schutze der Gesellschaft unvermeidlich ist.
Ganz abgesehen davon sind Meinungsverschiedenheiten trotz verfassungsgesicherter Meinungsfreiheit nun einmal der sicherste Weg, um mit jemandem ins Streiten zu kommen…
Ganz abgesehen davon sind Meinungsverschiedenheiten trotz verfassungsgesicherter Meinungsfreiheit nun einmal der sicherste Weg, um mit jemandem ins Streiten zu kommen…
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