Vorladung als irrelevanter Zeuge
Verfasst: 24.02.2025, 22:08
Hallo!
Mir ist es schon mal passiert, dass ich vollkommen grundlos als Zeuge vorgeladen wurde, bei dem ich weder anwesend war noch die Beteiligten Personen kannte. Ich hatte nur einen sehr indirekten vagen, einmaligen Kontakt zum Angeklagten. Als ich bei der Verhandlung war wurden Zeugen gar nicht befragt, sondern hinter geschlossenen Türen wurde ein "Deal" gemacht.
Nun wurde ich wieder mal als Zeuge über eine Körperverletzung vorgeladen. Die Körperverletzung ist zwar vor meiner Nase passiert, ich habe aber nichts gesehen. Ich habe erst angefangen aufzupassen als alles vorbei war, der Täter weg war und das Opfer am Boden lag.
Bei der Polizeivernahme habe ich alles genau angegeben und der Polizist meinte, dass meine Aussage nicht besonders relevant, ist. Ich habe die Tat nicht gesehen und den Täter auch nicht.
Weil der Täter vermutlich ein Nachbar ist (das Ganze ist vor meiner Stiege passiert) habe ich keine Lust ohne Grund meinem potenziell gefährlichen Nachbarn als Gegner zu erscheinen. Ich habe Kinder, die alleine zur Schule gehen.
Also habe ich die erste Vorladung ignoriert, eine 200 EUR Strafe bekommen mit der Empfehlung zur nächsten Verhandlung zu erscheinen.
Ist es so, dass Staatsanwälte eingach quer durch die Bank alle möglichen Zeugen und Nicht-Zeugen einladen, nur um die Gegenseite unter Druck zu setzen?
Anscheinend wurde bei der ersten Verhandlung keine Lösung gefunden, jetzt setzt der Staatsanwalt auf verzweifelte Mittel und Einschüchterung.
Wäre die Sache bei der ersten Verhandlung gelöst worden, hätten sie mich, einen nutzlosen Zeugen, nicht zur zweiten eingeladen.
Wie kann ich dieser Manipulation entgegenwirken?
Darf ich den Anwalt der gegenseite anrufen und ihm meine Meinung sagen?
Ist davon auszugehen, dass der Anwalt meine Polizei-Verhandlung bereits gelesen hat und weiß, dass ich seinen Mandanten nicht belasten kann?
Welche anderen Optionen habe ich die Aussage zu verweigern aber mich auch nicht als Druckmittel benutzen zu lassen?
Darf ich zu meinem Nachbarn gehen und mit ihm über den Fall sprechen?
Der Fall ist nicht ganz ohne, gebrochene Rippen, Gehirnerschütterung, eine gebrochene Nase. Aber ich habe nun mal nichts gesehen, das hilfreich sein könnte. Und ich möchte nicht, dass der Staatsanwalt durch meine Vorladung argumentieren kann "ich habe X Zeugen, da wird schon einer etwas belastendes sagen".
Mir ist es schon mal passiert, dass ich vollkommen grundlos als Zeuge vorgeladen wurde, bei dem ich weder anwesend war noch die Beteiligten Personen kannte. Ich hatte nur einen sehr indirekten vagen, einmaligen Kontakt zum Angeklagten. Als ich bei der Verhandlung war wurden Zeugen gar nicht befragt, sondern hinter geschlossenen Türen wurde ein "Deal" gemacht.
Nun wurde ich wieder mal als Zeuge über eine Körperverletzung vorgeladen. Die Körperverletzung ist zwar vor meiner Nase passiert, ich habe aber nichts gesehen. Ich habe erst angefangen aufzupassen als alles vorbei war, der Täter weg war und das Opfer am Boden lag.
Bei der Polizeivernahme habe ich alles genau angegeben und der Polizist meinte, dass meine Aussage nicht besonders relevant, ist. Ich habe die Tat nicht gesehen und den Täter auch nicht.
Weil der Täter vermutlich ein Nachbar ist (das Ganze ist vor meiner Stiege passiert) habe ich keine Lust ohne Grund meinem potenziell gefährlichen Nachbarn als Gegner zu erscheinen. Ich habe Kinder, die alleine zur Schule gehen.
Also habe ich die erste Vorladung ignoriert, eine 200 EUR Strafe bekommen mit der Empfehlung zur nächsten Verhandlung zu erscheinen.
Ist es so, dass Staatsanwälte eingach quer durch die Bank alle möglichen Zeugen und Nicht-Zeugen einladen, nur um die Gegenseite unter Druck zu setzen?
Anscheinend wurde bei der ersten Verhandlung keine Lösung gefunden, jetzt setzt der Staatsanwalt auf verzweifelte Mittel und Einschüchterung.
Wäre die Sache bei der ersten Verhandlung gelöst worden, hätten sie mich, einen nutzlosen Zeugen, nicht zur zweiten eingeladen.
Wie kann ich dieser Manipulation entgegenwirken?
Darf ich den Anwalt der gegenseite anrufen und ihm meine Meinung sagen?
Ist davon auszugehen, dass der Anwalt meine Polizei-Verhandlung bereits gelesen hat und weiß, dass ich seinen Mandanten nicht belasten kann?
Welche anderen Optionen habe ich die Aussage zu verweigern aber mich auch nicht als Druckmittel benutzen zu lassen?
Darf ich zu meinem Nachbarn gehen und mit ihm über den Fall sprechen?
Der Fall ist nicht ganz ohne, gebrochene Rippen, Gehirnerschütterung, eine gebrochene Nase. Aber ich habe nun mal nichts gesehen, das hilfreich sein könnte. Und ich möchte nicht, dass der Staatsanwalt durch meine Vorladung argumentieren kann "ich habe X Zeugen, da wird schon einer etwas belastendes sagen".