Vorladung als irrelevanter Zeuge

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atentat
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Vorladung als irrelevanter Zeuge

Beitrag von atentat » 24.02.2025, 22:08

Hallo!

Mir ist es schon mal passiert, dass ich vollkommen grundlos als Zeuge vorgeladen wurde, bei dem ich weder anwesend war noch die Beteiligten Personen kannte. Ich hatte nur einen sehr indirekten vagen, einmaligen Kontakt zum Angeklagten. Als ich bei der Verhandlung war wurden Zeugen gar nicht befragt, sondern hinter geschlossenen Türen wurde ein "Deal" gemacht.

Nun wurde ich wieder mal als Zeuge über eine Körperverletzung vorgeladen. Die Körperverletzung ist zwar vor meiner Nase passiert, ich habe aber nichts gesehen. Ich habe erst angefangen aufzupassen als alles vorbei war, der Täter weg war und das Opfer am Boden lag.

Bei der Polizeivernahme habe ich alles genau angegeben und der Polizist meinte, dass meine Aussage nicht besonders relevant, ist. Ich habe die Tat nicht gesehen und den Täter auch nicht.

Weil der Täter vermutlich ein Nachbar ist (das Ganze ist vor meiner Stiege passiert) habe ich keine Lust ohne Grund meinem potenziell gefährlichen Nachbarn als Gegner zu erscheinen. Ich habe Kinder, die alleine zur Schule gehen.

Also habe ich die erste Vorladung ignoriert, eine 200 EUR Strafe bekommen mit der Empfehlung zur nächsten Verhandlung zu erscheinen.

Ist es so, dass Staatsanwälte eingach quer durch die Bank alle möglichen Zeugen und Nicht-Zeugen einladen, nur um die Gegenseite unter Druck zu setzen?

Anscheinend wurde bei der ersten Verhandlung keine Lösung gefunden, jetzt setzt der Staatsanwalt auf verzweifelte Mittel und Einschüchterung.

Wäre die Sache bei der ersten Verhandlung gelöst worden, hätten sie mich, einen nutzlosen Zeugen, nicht zur zweiten eingeladen.

Wie kann ich dieser Manipulation entgegenwirken?

Darf ich den Anwalt der gegenseite anrufen und ihm meine Meinung sagen?
Ist davon auszugehen, dass der Anwalt meine Polizei-Verhandlung bereits gelesen hat und weiß, dass ich seinen Mandanten nicht belasten kann?

Welche anderen Optionen habe ich die Aussage zu verweigern aber mich auch nicht als Druckmittel benutzen zu lassen?

Darf ich zu meinem Nachbarn gehen und mit ihm über den Fall sprechen?

Der Fall ist nicht ganz ohne, gebrochene Rippen, Gehirnerschütterung, eine gebrochene Nase. Aber ich habe nun mal nichts gesehen, das hilfreich sein könnte. Und ich möchte nicht, dass der Staatsanwalt durch meine Vorladung argumentieren kann "ich habe X Zeugen, da wird schon einer etwas belastendes sagen".



alles2
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Re: Vorladung als irrelevanter Zeuge

Beitrag von alles2 » 24.02.2025, 23:58

Den früheren Vorfall kann man nicht mit dem aktuellen gleichsetzen. Was die Polizei bei der Zeugenvernahme meinte, kann für die Staatsanwaltschaft oder das Gericht irrelevant sein. Außerdem können bei der Gerichtsverhandlung Umstände aufkommen, die die Exekutive nicht berücksichtigt hat. Nach § 157 Abs.1 Z 1 StPO kannst Du von Deinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, wenn Du der Meinung bist, Dich sonst selbst der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung auszusetzen (z.B. wegen Unterlassen der Hilfeleistung nach § 95 StGB). Bei einer berechtigt begründeten Angst vor Repressalien wäre es dem Gericht mitzuteilen, weshalb die anonyme Aussage nach § 162 StPO in Betracht gezogen werden könnte. Deine Mutmaßungen hinsichtlich der angeblichen Spielchen der Staatsanwaltschaft bedarf keines weiteren Kommentars. Verhandlungen werden üblicherweise vertagt, wenn Zeugen dieser fernbleiben. Beschuldigter und Zeuge dürfen sich begegnen, allerdings darf es nicht zur Nötigung eines Zeugen nach § 105 StGB kommen.
Zuletzt geändert von alles2 am 01.03.2025, 11:00, insgesamt 1-mal geändert.
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atentat
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Re: Vorladung als irrelevanter Zeuge

Beitrag von atentat » 25.02.2025, 09:41

Ich habe aber keine potenzielle rechtliche Verfolgung zu befürchten, dadurch wäre dieses Argument etwas unkorrekt. Ich schätze mal, man hat das Recht es jederzeit einzusetzen, aber ich will es trotzdem eher nicht so machen. Hilfe habe ich auch keine Unterlassen, ich bin derjenige der die Polizei verständigt hat.
"Anonym" ist eher nicht belastbar, schon gar nicht in dieser Situation. Außerdem hätte ich das ja vorher machen müssen, jetzt kann man nicht nicht plötzlich anonymisieren.

Kann ich davon ausgehen, dass der Verteildiger der Gegenseite meine Aussage bei der Polizei bereits durch Akteneinsicht kennt?

Habe ich das Recht den Anwalt des Angeklagten zu kontaktieren und ihm meine genaue Aussage für die Verhandlung mitzuteilen? Ich würde sie nicht ändern oder abstimmen, nur im Vorhinein mitteilen.

alles2
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Re: Vorladung als irrelevanter Zeuge

Beitrag von alles2 » 25.02.2025, 13:38

Ich kann auch nur aufzählen, was eventuell noch ginge. Wenn das nicht mal möglich ist, schaut es eben düster aus. Oder man nimmt es als Anregung an. Schließlich kenne ich Dich nicht und kann ich die wahren Umstände nicht einschätzen.
Freilich ist jedem sämtliche Verrnehmung bekannt, wenn er sich ordentlich in die Akte eingearbeitet hat.
Selbstverständlich kannst Du den Anwalt des Beschuldigten verständigen. Es liegt dann an ihm, was er zulässt oder nicht. Stelle mir nur die Frage, was Du damit bezwecken möchtest.
Zuletzt geändert von alles2 am 05.03.2025, 22:46, insgesamt 1-mal geändert.
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atentat
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Re: Vorladung als irrelevanter Zeuge

Beitrag von atentat » 05.03.2025, 21:06

Ich stelle es mir so vor, dass die klagende Seite schlechte Karten hat und meine Anwesenheit als Zeuge dazu nutzen will einen Deal zu machen, noch bevor ich aussagen kann. Nach dem Motto, hey wir haben einen Zeugen hier, du hast keine Chance.
Ich frage mich, ob der Verteildiger weiß, was ich vermutlich sagen würde, womit meine Sorge unbegründet wäre.

Ein zugespitztes Beispiel: Der Ankläger gibt 20 Personen, die irgendwo in der Gegend leben als Zeugen an. Der Beklagte kennt die Qualität dieser Zeugen nicht, die nicht anwesend waren und lässt sich dadurch einschüchtern, gibt alles zu um eine mildere Strafe zu bekommen. Hätter der Beklagte gewusst, dass die Zeugen 0 sind und nicht 20, hätte er sich vielleicht nicht selbst belastet.

Als ich das letzte Mal, vor über 10 Jahren vorgeladen wurde, war es ein komplett irrelevanter Fall. Ich kann mir das nur dadurch erklären, dass die klagende Seite eine größere Anzahl an Zeugen haben wollte, um damit Druck auszuüben.

Sollte das der Fall sein, wäre es nicht meine moralische Verpflichtung dem entgegenzuwirken, soweit praktikabel?

alles2
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Re: Vorladung als irrelevanter Zeuge

Beitrag von alles2 » 05.03.2025, 23:00

Für meine Begriffe machst Du Dir zu viele Gedanken. Als Zeuge solltest Du wie ein Richter agieren: neutral, objektiv, unvoreingenommen und sachlich, unbeeinflusst von irgendwelchen Mutmaßungen. Du weißt ja nicht einmal, von wem Deine Ladung ausgegangen ist. Die Staatsanwaltschaft und das Gericht sind nicht daran interessiert, sich Verfahrensfehler nachsagen zu müssen, nur weil der Beklagte oder Kläger plötzlich meint, man hätte doch einen Zeugen beiziehen sollen. Daher schöpft man gleich im Hauptverfahren sämtliche potentielle Beweise aus, auch wenn sich diese im Nachgang nicht wirklich als sachdienlich herausstellen sollte.
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Re: Vorladung als irrelevanter Zeuge

Beitrag von atentat » 08.03.2025, 18:41

Also wenn man bei einem Fall vorgeladen wurde, bei dem man nicht einmal anwesend war, dann ist das ein ehrlicher Fehler und nicht eine Taktik? Ich hoffe dass das so ist.

alles2
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Re: Vorladung als irrelevanter Zeuge

Beitrag von alles2 » 08.03.2025, 20:24

Es ist vor Deiner Nase passiert! Auch wenn Du nichts gesehen haben magst, könntest was gehört haben.
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Re: Vorladung als irrelevanter Zeuge

Beitrag von atentat » 09.03.2025, 01:13

Mein letzter Post bezog sich auf dem Fall von vor 10 Jahren, wo ich gar nicht anwesend war und nur eine Person sehr vage kannte.

alles2
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Re: Vorladung als irrelevanter Zeuge

Beitrag von alles2 » 09.03.2025, 10:43

Verstehe, ein klassisches aneinander vorbeireden :wink:
Ich hingegen bezog mich auf den aktuellen Fall. Mit dem vergangenen braucht man sich eh nicht mehr auseinandersetzen.
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