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Verwendung eines abgelaufenen Behindertenausweis
Verfasst: 27.12.2024, 11:41
von Werner123
Ich Volltrottel habe den abgelaufenen Behindertenausweis meines Sohnes zum Parken in Wien verwendet, jetzt habe ich eine Ladung als Beschuldigter wegen Betrug erhalten, was kann ich erwarten?
Re: Verwendung eines abgelaufenen Parkausweis
Verfasst: 27.12.2024, 13:56
von alles2
Du meinst den Parkausweis nach § 29b Abs.1 StVO (Straßenverkehrsordnung). Was man im schlimmsten Fall zu befürchten hätte, findet sich in § 146 StGB (Strafgesetzbuch). Ein Verfahren könnte allerdings auch eingestellt werden oder in eine Diversion mit der Zahlung einer Geldbuße enden.
In Deinem Fall hängt es davon ab, ob Du von der Befristung wusstest, ob der Sohn zu dem Zeitpunkt tatsächlich befördert wurde, ob es ihn noch gibt, ob er weiterhin über einen Behindertenpass verfügt und ob die Verlängerung der Gültigkeit des Parkausweises hätte beantragt werden können bzw. ob die Voraussetzungen noch gegeben wären.
Re: Verwendung eines abgelaufenen Behindertenausweis
Verfasst: 27.12.2024, 14:08
von Werner123
Ich wusste von der Befristung, mein Sohn wurde zu dem Zeitpunkt nicht tatsächlich befördert und die Verlängerung der Gültigkeit des Parkausweises wurde abgelehnt.
Re: Verwendung eines abgelaufenen Behindertenausweis
Verfasst: 27.12.2024, 14:15
von alles2
Und wie lang war der Ausweis nicht mehr gültig? Wurdest Du vor Ort mit dem Vorwurf konfrontiert und wie hattest Du Dich verantwortet? Oder ist einfach nur plötzlich eine Beschuldigtenvernehmung ins Haus geflattert?
Re: Verwendung eines abgelaufenen Behindertenausweis
Verfasst: 27.12.2024, 14:22
von Werner123
Anzeigeverständigung war an Windschutzscheibe, gefolgt von Lekererhebung und jetzt
Ladung des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren wegen Betrug
Re: Verwendung eines abgelaufenen Behindertenausweis
Verfasst: 27.12.2024, 14:29
von Werner123
Ausweis war bis 30.8. befristet, Vorfall war am 15.11.
Re: Verwendung eines abgelaufenen Parkausweis
Verfasst: 27.12.2024, 14:49
von alles2
Man kann einen Beitrag über das Stift-Symbol oben rechts bearbeiten oder ergänzen, sodass es dafür keinen neuen braucht.
Einer Verfahrenseinstellung sehe ich skeptisch gegenüber. Wenn Du Dich reuig zeigst, die volle Verantwortung übernimmst und strafrechtlich nicht schon öfter unangenehm aufgefallen bist, wäre die milde Diversion mit einer einjährigen Probezeit möglich, in der Du Dir nichts zu Schulden kommen lassen solltest, um endgültig einer Strafe zu entgehen. Einsichtige Bekenntnisse wie, dass man aus dem Vorfall seine Lehren gezogen hat und es nicht mehr vorkommen wird, sollten immer gut ankommen. Man hätte gemerkt, dass man den wirklich beeinträchtigten Personen Unrecht getan hätte, was einem erst jetzt bewusst geworden ist.