Guten Tag,
einmal hypotethisch angenommen, das Smartphone von Herrn X wurde von der Behörde beschlagnahmt und die Daten vom dem Gerät mit der Cellebrite-Software ausgelesen. Soweit mir bekannt, gibt es keine Rechtsgrundlage zur Nutzung von Cellebrite bzw. findet das in einer Grauzone statt. Jene ausgelesenen Daten sind im Akt einsehbar.
Welche Einspruchsmöglichkeiten & Rechte hätte Herr X in diesem Fall, da offenbar die Nutzung auf keiner gesetzlichen Basis basiert (Beweis-Anerkennung)?
Cellebrite Nutzung - Handyauswertung
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