Liebe Community,
ich habe heute ein schreiben von der Polizei bezüglich Einladung als Beschuldigter in Fall Diebstahl eingeladen.
Der Vorfall hat sich so erreignet:
Ich war mit meinem Freund in der Diskothek, haben viel getrunken vor der Diskothek und in der Diskothek (zu dem Moment war ich sehr betrunken) und dann bin ich WC gegangen. Danach alleine zu Bar gegangen und beim Bar bin draufgekommen das ich mein Handy nicht mehr habe. In dem Moment habe ich geglaubt man hat es mir geklaut wurde. Ab diesem Moment, bis die Security mir die Hand ausgedreht hat und aus dem Klub rausgeworfen habe weiß ich nicht genau was passiert ist. Ich glaube ich habe dann an der Bar nach meinem Handy gesucht und eins auf einem Tisch vor mehreren Personen gefunden und mit dem glauben das es mein Handy ist, genommen. Eine Person(die gesagt hat ich habe Ihr das Handy geklaut und höchstwahrscheinlich mich beschuldigt) hat mich aufmerksam gemacht, dass ich Ihr Handy genommen habe. Ich war mir sicher, dass es meins war, weil es von vorne genauso ausgeschaut hat und allgemein es war sehr dunkel, aber ich war mir absolut sicher es war mein Handy ist und Sie hat mir mein Handy geklaut. Mir hat man schon einmal das Handy geklaut und die Diebstahlanzeige habe ich 2020 gestellt.
Ich habe mit der Person gestritten weil ich sicher war es war mein Handy bis sie Security geholt hat und man hat mich mit ihrem Handy (zu dem Zeitpunkt war ich mir sicher es war mein Handy) rausgeworfen. Nach dem die Security handgreiflich war, die Hand ausgedreht währen sie mich aus dem Klub werfen/begleiten bis zum Ausgang habe ich angekommen das man versucht mir mein Handy wegzunehmen und auch bereit sind Gewalt gegen mich auszuüben. Beim Ausgang habe ich Angst bekommen und mein Flight or Fight Instinkt wurde ausgelöst und ich bin weggelaufen.
Mehrere Personen sind mir Nachgelaufen. Beim Laufen habe ich schon mitbekommen das Irgendetwas hier nicht stimmt, denn das Handy fühlt sich komisch an und ich glaube beim Laufen bin ich auch bisschen ausgenüchtert. Nach einige Zeit laufen (5 min) bin ich stehen geblieben und die 8-10 Leute die mir Nachgelaufen sind haben mir gesagt ich soll Ihr das Handy zurückgeben. Ich wollte nicht das die Situation weiter in Schlägerei eskaliert, weshalb ich Ihnen mein Handy gegeben habe. Als ich Ihnen mein Handy gegeben habe ich gesehen das das Handy, welches ich hatte, nie meins gewesen ist und ich habe in meinem Betrunkenen zustand ein Falsches Handy genommen. Hier habe ich verstanden, was alles passiert ist und dass die Situation nicht gut ausschaut und ein absolutes Missverständnis passiert ist.
In dem Moment dachte ich mir, wenn das Ihr Handy ist (welches bei mir in der Hose immer vorderer rechter Hosenseite ist) wo ist dein mein Handy? Ich habe noch einmal durch alle meine Taschen in der Hose geschaut und mein Handy gefunden. Ich hatte es in der Hinterer Hosentasche unterhalb der Geldbörse, weshalb ich das erste Mal beim Suchen nicht gefunden habe. Die Leute denen ich Ihr Handy gegeben habe auch mein gefundenes Handy gegeben und auf Polizei gewartet. Hier habe ich Panik bekommen und nicht verstanden habe, wie das alles Passiert ist.
Als die Polizei gekommen ist, haben Sie alle vernommen und ich habe Ihnen aber ein aber eine andere Geschichte erzählt was passiert ist. Weil ich so betrunken war und absolut verwirrt (kann als Beweis Chat verlauf zwischen mir und Kollegen in dem Zeitraum wo ich das Handy gefunden habe und von Polizei zurückbekommen habe) war habe ich erzählt das die Security mir das Handy in die, als sie mich rausgeworfen haben, Tasche gegeben, weil ich mit einer Frau geflirtet habe in dem Club, und es hat Security nicht gefallen.
Ich habe diese Story erzählt, weil ich nicht wusste, wie ich überhaupt zum Handy gekommen bin (Erinnerungslücke) und in meinem Zustand, zu dem Zeitpunkt war die einzige logische Erklärung. Ich habe nicht gelogen, sondern das war die Wahrheit, basiert auf meine Erinnerung und einzige Logische Erklärung im meinem verwirrten Zustand, die mir zu Verfügung stand. Erst im Nüchternen zustand konnte ich mich an mehr erinnern aber nicht genau wie ich zu Ihrem Handy gekommen bin(wie gesagt ich glaube ich habe es von dem Bartischgenommen).
Jetzt habe die Einladung erhalten und weiß nicht genau, was ich machen muss/soll. Das ist das erste Mal in meinem Leben, das so etwas passiert ist (ich wurde noch die Angezeigt), weshalb ich nicht weiß wie genau ich hier vorgehen muss. Ich habe auch nicht Geld für einen Anwalt da ich zu Geringeinkommer zähle.
Ich würde um jede hilfe und Rat bitten wie ich hier am besten Vorgehen soll. Ich habe unterschiedliche sachen gelesen das ich soll besser mit schriftlichen statement kommen und kann auch aussagen bis ich einen anwalt bekomme, verweigern. Ich möchte dieses misverständnis bestmöglich aufklären ohne das es irgendwelche Langzeitkonsequenzen aus sich ziehen kann.
Rechtschutz habe ich keins und weiß nicht ob ich jetzt nach einem Anwalt suchen soll und wie ich Ihn überhaupt bezahlen werde. Ich werde morgen versuchen erstgespräch mit Rechtsanwalt von Rechtsanwalkammer Wien zu bekommen damit ich weiß wie ich hier am besten vorgehen soll.
Falls wer weiß wie ich hier vorgehen soll bitte ich sehr sehr um Tipps.
Mfg Alex
Einladung zu Einvernahme - Diebstahl
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Einladung zu Einvernahme - Diebstahl
Zuletzt geändert von alex0070071 am 12.11.2024, 14:44, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Einladung zu Einvernahme - Diebstahl
Auf folgende Seite siehst Du, über welche Rechte Du bei der Beschuldigtenvernehmung aufgeklärt wirst (siehe Punkt Verteidiger und Aussagebereitschaft iVm § 153 Abs.2 StPO bis § 164 StPO):
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=15&t=17758#p42640
Weitere Informationen zum Verhalten gegenüber der Polizei finden sich auch hier (insbesondere der zweite Absatz):
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=19932#p47232
oder
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=15&t=17768#p42674
Vergiss das, was Du den Beamten vielleicht irgendwann mal im Rahmen der Erkundigung nach § 152 StPO mündlich gesagt haben könntest. Solltest damit konfrontiert werden, so kannst Du Dich nicht mehr erinnern, was Du im Rauch von Dir gegeben hast. Es zählt in erster Linie das, was Du im Rahmen der Beschuldigtenvernehmung im nüchternen Zustand aussagst und unterfertigt hast. Es würde für Dich sprechen, wenn irgendwo festgehalten wäre, dass Du angesoffen warst. Denn nach § 287 Abs.1 StGB könnte somit die verminderte Zurechnungsfähigkeit vorliegen. Auch sollte der Fokus hauptsächlich darauf gerichtet werden, dass es Dir nie darum ging, Dir ein fremdes Produkt anzueignen. Schließlich hast Du ein eigenes (wenn nicht sogar ein besseres) Handy und hättest mit einem zweiten Gerät nichts anfangen können. Somit wären die Tatmerkmale des Diebstahl nach § 127 StGB nie erfüllt gewesen und das Ermittlungsverfahren würde im idealsten Fall mangels Anfangsverdacht durch die Staatsanwaltschaft eingestellt werden.
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=15&t=17758#p42640
Weitere Informationen zum Verhalten gegenüber der Polizei finden sich auch hier (insbesondere der zweite Absatz):
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=19932#p47232
oder
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=15&t=17768#p42674
Vergiss das, was Du den Beamten vielleicht irgendwann mal im Rahmen der Erkundigung nach § 152 StPO mündlich gesagt haben könntest. Solltest damit konfrontiert werden, so kannst Du Dich nicht mehr erinnern, was Du im Rauch von Dir gegeben hast. Es zählt in erster Linie das, was Du im Rahmen der Beschuldigtenvernehmung im nüchternen Zustand aussagst und unterfertigt hast. Es würde für Dich sprechen, wenn irgendwo festgehalten wäre, dass Du angesoffen warst. Denn nach § 287 Abs.1 StGB könnte somit die verminderte Zurechnungsfähigkeit vorliegen. Auch sollte der Fokus hauptsächlich darauf gerichtet werden, dass es Dir nie darum ging, Dir ein fremdes Produkt anzueignen. Schließlich hast Du ein eigenes (wenn nicht sogar ein besseres) Handy und hättest mit einem zweiten Gerät nichts anfangen können. Somit wären die Tatmerkmale des Diebstahl nach § 127 StGB nie erfüllt gewesen und das Ermittlungsverfahren würde im idealsten Fall mangels Anfangsverdacht durch die Staatsanwaltschaft eingestellt werden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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Re: Einladung zu Einvernahme - Diebstahl
Danke für die Antwort,
Ich war bei Anwalt für erste Beratung und der hat mir gesagt das ich soll ein schriftliches statement vorbereiten. Das das Strafverfahren eingestellt wird sagt er ist unwahrscheinlich weil mich Aussagen von mehreren Leuten belasten und meine einziger Beweis nur meine Aussage ist.
Er sagt best case ist Diversion mit Probezeit von 2 Jahre was ich ein bisschen heftig finde aber zumindest erscheint es nirgendwo im Strafregister. Was ist eure Meinung dazu?
Mfg Alex
Ich war bei Anwalt für erste Beratung und der hat mir gesagt das ich soll ein schriftliches statement vorbereiten. Das das Strafverfahren eingestellt wird sagt er ist unwahrscheinlich weil mich Aussagen von mehreren Leuten belasten und meine einziger Beweis nur meine Aussage ist.
Er sagt best case ist Diversion mit Probezeit von 2 Jahre was ich ein bisschen heftig finde aber zumindest erscheint es nirgendwo im Strafregister. Was ist eure Meinung dazu?
Mfg Alex
Re: Einladung zu Einvernahme - Diebstahl
Bin mir nicht sicher, ob der Anwalt das mit dem Manuskript auch gesagt hätte, wenn Du es ihm nicht in den Mund gelegt hättest. Denn üblich ist das nicht und habe ich noch nie von einem Vertreter gehört. Auf mich würde das vorbereitet wirken, als ob man sich eine Strategie zurechtgelegt hätte. Das könnte sich negativ auf die Glaubwürdigkeit wirken, die bis hin zum Richter entscheidend sein kann.
Weiß jetzt nicht, was an einem vorläufigen Rücktritt von der Verfolgung so schlimm sein soll. Schließlich handelt es sich um keine bedingte Freiheitsstrafe. Es bedeutet ja nur, dass doch noch gerichtliche Konsequenzen drohen könnten, sollte man innerhalb von 2 Jahren nach der Diversion wieder strafrechtlich in Erscheinung treten. Bei bisher unauffälligen Beschuldigten ist diese Lösung bei einem Vergehen nicht unüblich. Die Justiz greift darauf zurück, wenn es zu der Überzeugung gelangt, dass dies ausreicht, um Dich von der Begehung weiterer Straftaten abhalten zu können.
Bei Dir bin ich mir allerdings nicht sicher, ob es sogar um einen räuberischen Diebstahl nach § 131 StGB geht. Es finden sich (abgesehen von Selbstbehauptungen) auch keine Hinweise, in wie fern seitens Außenstehende ein möglicher betrunkener Zustand wahrgenommen wurde. Und bei einer Erstberatung wäre ich sowieso vorsichtig. Da bekommt man oft nur das Notwendigste zu hören, weil sich die Kanzlei vielleicht nicht zu sehr mit der Angelegenheit aufhalten möchte. Bezahlt man einen Anwalt und ist Strafrecht sein Schwerpunkt, könnte die Sachlage schon ganz anders aussehen und er könnte sich für Dich hineinhängen. Das alles kommt von mir, ohne freilich die Aktenlage zu kennen.
Weiß jetzt nicht, was an einem vorläufigen Rücktritt von der Verfolgung so schlimm sein soll. Schließlich handelt es sich um keine bedingte Freiheitsstrafe. Es bedeutet ja nur, dass doch noch gerichtliche Konsequenzen drohen könnten, sollte man innerhalb von 2 Jahren nach der Diversion wieder strafrechtlich in Erscheinung treten. Bei bisher unauffälligen Beschuldigten ist diese Lösung bei einem Vergehen nicht unüblich. Die Justiz greift darauf zurück, wenn es zu der Überzeugung gelangt, dass dies ausreicht, um Dich von der Begehung weiterer Straftaten abhalten zu können.
Bei Dir bin ich mir allerdings nicht sicher, ob es sogar um einen räuberischen Diebstahl nach § 131 StGB geht. Es finden sich (abgesehen von Selbstbehauptungen) auch keine Hinweise, in wie fern seitens Außenstehende ein möglicher betrunkener Zustand wahrgenommen wurde. Und bei einer Erstberatung wäre ich sowieso vorsichtig. Da bekommt man oft nur das Notwendigste zu hören, weil sich die Kanzlei vielleicht nicht zu sehr mit der Angelegenheit aufhalten möchte. Bezahlt man einen Anwalt und ist Strafrecht sein Schwerpunkt, könnte die Sachlage schon ganz anders aussehen und er könnte sich für Dich hineinhängen. Das alles kommt von mir, ohne freilich die Aktenlage zu kennen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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