Rückgabe von Diebesgut an den Käufer nach Kauf von Flohmarkt
Verfasst: 05.11.2024, 16:10
Hallo! Ich habe ein Frage, die mich sehr beschäftigt:
Unserem Verein wurden 5 Mountainbikes im Wert von je ca. 2800 Euro gestohlen. Diese waren GsD versichert und wir haben neue Bikes bekommen.
Eines der Bikes konnte von uns über die sozialen Medien wieder gefunden werden. Ein Ungar war regelmäßig damit bei uns unterwegs. Das Fahrrad wurde von der Polizei beschlagnahmt. Es stellt sich heraus, dass der Ungar das Fahrrad zwei Tage nach dem Diebstahl auf einem ungarischen Flohmarkt gekauft hat - mit Kaufvertrag und Namen des Diebes (ein amtsbekannter Ungar). Die Identifikationsmerkmale am Rahmen wurden abgeschliffen und auch der niedrige Preis zeigten eigentlich klar, dass bei dem Kauf etwas nicht stimmen kann.
Das Fahrrad konnte dann über die Seriennummer der Gabel trotzdem eindeutig als eines der von uns gestohlenen Fahrräder identifiziert werden. Gegen den vermeintlichen Dieb (Verkäufer am KV vom Flohmarkt) kann offensichtlich nicht vorgegangen werden, weil der in Ungarn sitzt. Dem Käufer des Rades am Flohmarkt wurde das Fahrrad von der Staatsanwaltschaft wieder zurück gegeben.
Ist es rechtens, dass der Käufer vom Flohmarkt, der ein offensichtlich gestohlenes Fahrrad kauft, dieses von der Staatsanwaltschaft wieder zurück bekommt? Sollte dieses nicht an die Versicherung oder an uns zurück gehen? Ich meine, ich habe als Erklärung bekommen, dass uns ja quasi kein Schaden entstanden ist, weil wir ja eh versichert waren. Das will ich aber so nicht gelten lassen, da wir einerseits nicht wenig Geld jährlich an die Versicherung zahlen und andererseits soll es auch eine Lehre für alle sein, die (vielleicht sogar wissentlich) gestohlene Waren kaufen.
Vielen Dank für Antworten!
Unserem Verein wurden 5 Mountainbikes im Wert von je ca. 2800 Euro gestohlen. Diese waren GsD versichert und wir haben neue Bikes bekommen.
Eines der Bikes konnte von uns über die sozialen Medien wieder gefunden werden. Ein Ungar war regelmäßig damit bei uns unterwegs. Das Fahrrad wurde von der Polizei beschlagnahmt. Es stellt sich heraus, dass der Ungar das Fahrrad zwei Tage nach dem Diebstahl auf einem ungarischen Flohmarkt gekauft hat - mit Kaufvertrag und Namen des Diebes (ein amtsbekannter Ungar). Die Identifikationsmerkmale am Rahmen wurden abgeschliffen und auch der niedrige Preis zeigten eigentlich klar, dass bei dem Kauf etwas nicht stimmen kann.
Das Fahrrad konnte dann über die Seriennummer der Gabel trotzdem eindeutig als eines der von uns gestohlenen Fahrräder identifiziert werden. Gegen den vermeintlichen Dieb (Verkäufer am KV vom Flohmarkt) kann offensichtlich nicht vorgegangen werden, weil der in Ungarn sitzt. Dem Käufer des Rades am Flohmarkt wurde das Fahrrad von der Staatsanwaltschaft wieder zurück gegeben.
Ist es rechtens, dass der Käufer vom Flohmarkt, der ein offensichtlich gestohlenes Fahrrad kauft, dieses von der Staatsanwaltschaft wieder zurück bekommt? Sollte dieses nicht an die Versicherung oder an uns zurück gehen? Ich meine, ich habe als Erklärung bekommen, dass uns ja quasi kein Schaden entstanden ist, weil wir ja eh versichert waren. Das will ich aber so nicht gelten lassen, da wir einerseits nicht wenig Geld jährlich an die Versicherung zahlen und andererseits soll es auch eine Lehre für alle sein, die (vielleicht sogar wissentlich) gestohlene Waren kaufen.
Vielen Dank für Antworten!