Benachrichtigung des Opfers über die Einstellung des Verfahrens
Verfasst: 05.11.2024, 10:29
Hab da immer Mal Probleme mit nem Psychischen Kranken Nachbarn. Vor 3 Monaten stand er abends Mal vor meiner Wohnungstüre und schrie laut rein er wird mir den schädel einbauen. Wurde damals Angezeigt. Und eingestellt Aussage gegen Aussage.
So jetzt am 02.10.24 wieder der Herr Stellt sich im den Garten und schreit über eine Stunde zu mir Rauf mit Dialekt "kumm owa i Bring die um/ kumm owa i Dresch die Zaum.
So hab heute einen Brief der Staatsanwaltschaft bekommen wo drinnen steht die Staatsanwaltschaft sieht keinen Grund zur weiteren Verfolgung und das Ermittlungsverfahren wurde gemäß Paragraph 190 Z 2 StPO weil kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung besteht.
Weil ein Schuldbeweis mangels objektiver Beweisergebnisse nicht mit der erforderlichen Sicherheit zu erbringen ist. Wtf also ist eine Morddrohung sowie eine Allgemeine Drohung für die Staatsanwaltschaft Leoben scheinbar normal?
Was kann ich dagegen tun?
So jetzt am 02.10.24 wieder der Herr Stellt sich im den Garten und schreit über eine Stunde zu mir Rauf mit Dialekt "kumm owa i Bring die um/ kumm owa i Dresch die Zaum.
So hab heute einen Brief der Staatsanwaltschaft bekommen wo drinnen steht die Staatsanwaltschaft sieht keinen Grund zur weiteren Verfolgung und das Ermittlungsverfahren wurde gemäß Paragraph 190 Z 2 StPO weil kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung besteht.
Weil ein Schuldbeweis mangels objektiver Beweisergebnisse nicht mit der erforderlichen Sicherheit zu erbringen ist. Wtf also ist eine Morddrohung sowie eine Allgemeine Drohung für die Staatsanwaltschaft Leoben scheinbar normal?
Was kann ich dagegen tun?