beim Gebrauchtwagenkauf übervorteilt
Verfasst: 05.11.2024, 06:04
Liebe Alle!
Ich halte es für wahrscheinlich, dass diese meine Erfahrung andere Menschen auch schon gemacht haben.
Ich kaufe mir – geblendet – im Frühsommer ein gebrauchtes Cabrio.
Der Händler lässt einige Utopien in den Kaufvertrag einfließen.
Alle möglichen versteckten und/oder verschwiegenen Mängel treten zu Tage.
Mit anwaltlicher Unterstützung, unter Zusage meiner Rechtsschutzversicherung, begehre ich, dass das Gericht erkennen möge dass der Kaufvertrag nichtig sei, und das Fahrzeug Zug um Zug mit der Rückzahlung des Kaufpreises an den Verkäufer retourniert werde.
So weit, so üblich.
Was ich aber nicht einschätzen kann ist, wie ich mit den neuesten Entwicklungen in dieser Angelegenheit umgehen soll.
Es gibt:
- den Einzelunternehmer, der sich mit dem An- und Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen befasst(e)
- den „informierten Zeugen“ vulgo Verkäufer, der – nebenbei erwähnt – in Privatkonkurs ist
- und, jetzt neu, einen Relaunch der Geschäftstätigkeit am ursprünglichen Firmensitz, mit den identischen Fahrzeugen, gleichlautenden Inseratentexten, aber mit geändertem Firmenlogo und geänderten Kontaktdaten.
Ich gehe davon aus, dass der offiziell dahinterstehende Unternehmer nun ein anderer sein wird.
Was bedeutet das nun für mich?
Habe ich es hinzunehmen – nun beginne ich zu spekulieren – dass der als Zeuge auftretende wahrscheinliche wirtschaftliche Eigentümer des Autohandelsgeschäftes mit dieser Masche durchkommt, oder gibt es Ansätze im Strafrecht die es mir ermöglichen, diese Ungereimtheiten aufzudecken und diesem sozial und moralisch verwerflich handelnden Menschen Grenzen aufzuzeigen?
Was fällt Ihnen/euch dazu ein?
Ich halte es für wahrscheinlich, dass diese meine Erfahrung andere Menschen auch schon gemacht haben.
Ich kaufe mir – geblendet – im Frühsommer ein gebrauchtes Cabrio.
Der Händler lässt einige Utopien in den Kaufvertrag einfließen.
Alle möglichen versteckten und/oder verschwiegenen Mängel treten zu Tage.
Mit anwaltlicher Unterstützung, unter Zusage meiner Rechtsschutzversicherung, begehre ich, dass das Gericht erkennen möge dass der Kaufvertrag nichtig sei, und das Fahrzeug Zug um Zug mit der Rückzahlung des Kaufpreises an den Verkäufer retourniert werde.
So weit, so üblich.
Was ich aber nicht einschätzen kann ist, wie ich mit den neuesten Entwicklungen in dieser Angelegenheit umgehen soll.
Es gibt:
- den Einzelunternehmer, der sich mit dem An- und Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen befasst(e)
- den „informierten Zeugen“ vulgo Verkäufer, der – nebenbei erwähnt – in Privatkonkurs ist
- und, jetzt neu, einen Relaunch der Geschäftstätigkeit am ursprünglichen Firmensitz, mit den identischen Fahrzeugen, gleichlautenden Inseratentexten, aber mit geändertem Firmenlogo und geänderten Kontaktdaten.
Ich gehe davon aus, dass der offiziell dahinterstehende Unternehmer nun ein anderer sein wird.
Was bedeutet das nun für mich?
Habe ich es hinzunehmen – nun beginne ich zu spekulieren – dass der als Zeuge auftretende wahrscheinliche wirtschaftliche Eigentümer des Autohandelsgeschäftes mit dieser Masche durchkommt, oder gibt es Ansätze im Strafrecht die es mir ermöglichen, diese Ungereimtheiten aufzudecken und diesem sozial und moralisch verwerflich handelnden Menschen Grenzen aufzuzeigen?
Was fällt Ihnen/euch dazu ein?