Hallo habe ja schon länger Stress mit einem gewissen Nachbarn von mir. Es gab diverse Anzeigen wegen Lärmübertretungen meinerseits sowie eine gefährliche Drohung die gegen ihn angezeigt wurde usw.
Jetzt hat er mich angezeigt ich hätte ihm sein Satelliten Kabel durchtrennt/ Satschüssel steht im Garten somit eigentlich für jeden zugänglich. Naja bin jetzt als Verdächtiger geladen hab aber nichts getan hab das den Beamten damals vor Ort schon gesagt sowie eine Stellungnahme geschrieben. Kann ich Akteneinsicht anfordern? Wenn ja wie macht man sowas. Würde die Sache ja erleichtern da ich fast nie Zuhause bin könnte ich ja wenn ich weiß wann das gewesen sein soll/ wiederlegen das ich zu Hause war.
Ladung als Verdächtiger / Akteneinsicht
Re: Ladung als Verdächtiger / Akteneinsicht
Nach § 51 Abs.1 StPO hat der Beschuldigte das Recht, in die der Kriminalpolizei vorliegenden Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens Einsicht zu nehmen. Ferner: "Das Recht auf Akteneinsicht berechtigt auch dazu, Beweisgegenstände in Augenschein zu nehmen, soweit dies ohne Nachteil für die Ermittlungen möglich ist". Das kann man im Rahmen der Beschuldigtenvernehmung fordern oder man wendet sich schriftlich/telefonisch vorher an die Polizeiinspektion und klärt das ab. Laut Absatz 3 können einfache Auskünfte auch mündlich erteilt werden. Gegen eine Gebühr kann auch eine Kopie angefordert werden (§ 52 Abs.1 StPO).
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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