Vorladung §27/1
Verfasst: 04.06.2024, 07:40
Hallo liebe Community. Ich hoffe ihr könnt mir ein bisschen weiter helfen.
Habe letzte Woche einen Anruf von der Polizei bekommen, dass ich zu einer Vorladung kommen muss wegen angeblichen drogenbestellung die Ladung habe ich auch per Mail erhalten, werde sie auch noch per Brief zugestellt bekommen. Da es sich um Paragraph 27 handelt, handelt es sich um eine geringe Menge Suchtgift so wie ich das herausgelesen habe. Mein Anwalt den icht sofort konsultiert habe meint, wenn ich geständig bin und reuig wird es mit einer Probezeit eingestellt werden.
Dazu zu sagen ist, dass das angebliche Paket vor zwei Jahren abgefangen wurde und ich erst jetzt verständigt wurde und ein Verfahren eingeleitet wird. Ich habe seit 4 Jahren einen sehr guten Job im Gesundheits Sektor und habe auch Angst diesen zu verlieren.
Bin unbeschollten und nicht abhängig, hätte ich wirklich etwas bestellt wäre es das einzige mal gewesen und hätte sich nicht wiederholt.
Wie sind eure Erfahrungen in so einem Fall?
Bin für Tipps und Hilfe dankbar.
Edit: Habe von einem anderen Fall einen Ausschnitt aus einem Brief wo §35 angewandt wird. Heißt dass, die Staatsanwaltschaft muss §35 zur Anwendung bringen wenn ich geständig wäre, das es nur für Eigenkonsum gedacht gewesen wäre?
Zitat:
"Gemäß § 35 Abs 9 SMG hat die Staatsanwaltschaft jedoch von der Verfolgung unmittelbar vorläufig zurückzutreten, wenn eine Person eine Straftat nach §27 Abs. 1 und 2 SMG ausschließlich für den eigenen persönlichen Gebrauch oder den persönlichen Gebrauch eines anderen begangen hat, ohne dass diese Person daraus einen Vorteil gezogen hat."
Habe letzte Woche einen Anruf von der Polizei bekommen, dass ich zu einer Vorladung kommen muss wegen angeblichen drogenbestellung die Ladung habe ich auch per Mail erhalten, werde sie auch noch per Brief zugestellt bekommen. Da es sich um Paragraph 27 handelt, handelt es sich um eine geringe Menge Suchtgift so wie ich das herausgelesen habe. Mein Anwalt den icht sofort konsultiert habe meint, wenn ich geständig bin und reuig wird es mit einer Probezeit eingestellt werden.
Dazu zu sagen ist, dass das angebliche Paket vor zwei Jahren abgefangen wurde und ich erst jetzt verständigt wurde und ein Verfahren eingeleitet wird. Ich habe seit 4 Jahren einen sehr guten Job im Gesundheits Sektor und habe auch Angst diesen zu verlieren.
Bin unbeschollten und nicht abhängig, hätte ich wirklich etwas bestellt wäre es das einzige mal gewesen und hätte sich nicht wiederholt.
Wie sind eure Erfahrungen in so einem Fall?
Bin für Tipps und Hilfe dankbar.
Edit: Habe von einem anderen Fall einen Ausschnitt aus einem Brief wo §35 angewandt wird. Heißt dass, die Staatsanwaltschaft muss §35 zur Anwendung bringen wenn ich geständig wäre, das es nur für Eigenkonsum gedacht gewesen wäre?
Zitat:
"Gemäß § 35 Abs 9 SMG hat die Staatsanwaltschaft jedoch von der Verfolgung unmittelbar vorläufig zurückzutreten, wenn eine Person eine Straftat nach §27 Abs. 1 und 2 SMG ausschließlich für den eigenen persönlichen Gebrauch oder den persönlichen Gebrauch eines anderen begangen hat, ohne dass diese Person daraus einen Vorteil gezogen hat."