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Darf Polizei Arbeitgeber informieren

Verfasst: 31.05.2024, 18:35
von Fagiii
Hallo, ich habe eine Frage an die Fachleute dieser Gruppe. Ein Bekannter von mir hat eine Ladung von der Polizei wegen Betrugs erhalten. Mein Bekannter hat gerade erst einen neuen Job begonnen. Meine Frage wäre, darf die Polizei dem Arbeitgeber mitteilen, dass der Arbeitnehmer aktuell als Beschuldigter in einem Betrugsfall gilt? Danke.

Re: Darf Polizei Arbeitgeber informieren

Verfasst: 03.06.2024, 19:11
von alles2
Dazu müssten wir mit den näheren Umständen betraut sein. Stellt die Kriminalpolizei einfach so den Kontakt zum Dienstgeber her, um ihn zu warnen, könnte es ein Eingriff in das subjektive Recht auf Geheimhaltung schutzwürdiger
personenbezogener Daten bedeuten, über die Datenschutzbehörde im Sinne von § 32 Abs.1 Z 4 DSG (Datenschutzgesetz) zu entscheiden hätte. Erfolgten die Angaben während eines Ermittlungsverfahrens, könnte man eine Rechtsverletzung im Rahmen eines Einspruchs entsprechend § 106 iVm § 74 Abs.2 StPO (Strafprozessordnung) durch das Landesgericht feststellen lassen (siehe auch § 31 Abs.1 zweiter Satz DSG).

Re: Darf Polizei Arbeitgeber informieren

Verfasst: 03.06.2024, 20:43
von Fagiii
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe dir eine private Nachricht geschickt.

Re: Darf Polizei Arbeitgeber informieren

Verfasst: 03.06.2024, 22:34
von alles2
Daher sei an dieser Stelle zur Aufklärung erwähnt, dass das Anliegen hypothetischer Natur ist und die Ermittlungsbehörden noch nicht an den aktuellen Arbeitgeber herangetreten ist. Es besteht lediglich die Befürchtung, dass es passieren könnte, sobald er bei der Beschuldigtenvernehmung seinen Dienstgeber bekanntgibt. Ich ließ wissen, dass die Behörden und Gerichte danach trachten werden, seinen Job nicht zu verlieren, weshalb sogar eine geringere Strafe als unter anderen Umständen herausschauen könnte. Nur wenn das Unternehmen in den Ermittlungstätigkeiten eingebunden werden würde, wofür ich aktuell keinen Grund sehe, würde es über den Fall informiert werden. Das nur als Ergänzung, damit sich auch andere im Bedarfsfall einbringen können!