Darf Polizei Arbeitgeber informieren

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Fagiii
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Darf Polizei Arbeitgeber informieren

Beitrag von Fagiii » 31.05.2024, 18:35

Hallo, ich habe eine Frage an die Fachleute dieser Gruppe. Ein Bekannter von mir hat eine Ladung von der Polizei wegen Betrugs erhalten. Mein Bekannter hat gerade erst einen neuen Job begonnen. Meine Frage wäre, darf die Polizei dem Arbeitgeber mitteilen, dass der Arbeitnehmer aktuell als Beschuldigter in einem Betrugsfall gilt? Danke.



alles2
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Re: Darf Polizei Arbeitgeber informieren

Beitrag von alles2 » 03.06.2024, 19:11

Dazu müssten wir mit den näheren Umständen betraut sein. Stellt die Kriminalpolizei einfach so den Kontakt zum Dienstgeber her, um ihn zu warnen, könnte es ein Eingriff in das subjektive Recht auf Geheimhaltung schutzwürdiger
personenbezogener Daten bedeuten, über die Datenschutzbehörde im Sinne von § 32 Abs.1 Z 4 DSG (Datenschutzgesetz) zu entscheiden hätte. Erfolgten die Angaben während eines Ermittlungsverfahrens, könnte man eine Rechtsverletzung im Rahmen eines Einspruchs entsprechend § 106 iVm § 74 Abs.2 StPO (Strafprozessordnung) durch das Landesgericht feststellen lassen (siehe auch § 31 Abs.1 zweiter Satz DSG).
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Fagiii
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Re: Darf Polizei Arbeitgeber informieren

Beitrag von Fagiii » 03.06.2024, 20:43

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe dir eine private Nachricht geschickt.

alles2
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Re: Darf Polizei Arbeitgeber informieren

Beitrag von alles2 » 03.06.2024, 22:34

Daher sei an dieser Stelle zur Aufklärung erwähnt, dass das Anliegen hypothetischer Natur ist und die Ermittlungsbehörden noch nicht an den aktuellen Arbeitgeber herangetreten ist. Es besteht lediglich die Befürchtung, dass es passieren könnte, sobald er bei der Beschuldigtenvernehmung seinen Dienstgeber bekanntgibt. Ich ließ wissen, dass die Behörden und Gerichte danach trachten werden, seinen Job nicht zu verlieren, weshalb sogar eine geringere Strafe als unter anderen Umständen herausschauen könnte. Nur wenn das Unternehmen in den Ermittlungstätigkeiten eingebunden werden würde, wofür ich aktuell keinen Grund sehe, würde es über den Fall informiert werden. Das nur als Ergänzung, damit sich auch andere im Bedarfsfall einbringen können!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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