Befangenheit
Befangenheit
Darf ein Polizist im Fall des Totschlags eines Verwandten ermitteln? § 47 StPO Befangenheit von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft bezieht sich ja auf Kriminalpolizei. Wie sieht es mit "normalen" Polizisten aus?
Re: Befangenheit
Ich frage mich, woher Du wissen möchtest, dass er nicht nach § 18 StPO dazu befugt ist. Wenn nicht nach § 3 StPO gehandelt wird, kann das Thema sicherlich weiterverfolgt werden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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