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Reden mit Häftlingen strafbar

Verfasst: 29.02.2024, 11:41
von Waldkatzi
In einer Hausordnung eines Gefängnisses sehen wir geschrieben, daß ohne ausdrückliche Genehmigung mit den Insassen kein Kontakt aufgenommen werden dürfe und Zuwiderhandeln strafrechtliche Folgen haben könne.

Auf welcher Grundlage würde nun ein Besucher strafrechtlich belangt werden können, der dort z.B. einen Insassen grüßt?

Im Strafvollzugsgesetz hab ich auf die Schnelle nichts gefunden und im normalen Strafgesetzbuch auch nicht. Es verstößt meiner Ansicht vielmehr gegen die guten Sitten, denn wer sich mit dieser Hausordnung konform verhält, wird zu recht unter zivilisierten Menschen als unhöflicher Zeitgenosse, der "nicht einmal grüßen kann", geächtet.

Re: Reden mit Häftlingen strafbar

Verfasst: 29.02.2024, 23:52
von alles2
So eng, wie Du es beschreibst, darf man es nicht sehen. Du zielst auf Punkt 4 der Hausordnung ab:

https://www.justiz.gv.at/file/2c94848644976a110144d52ac2860720.de.0/hausordnung_ja.pdf

Man hat eben aus der Vergangenheit gelernt und es sollen Verabredungen wie "Gehe bitte zu der Adresse und sag ihm, er soll so und so aussagen!" vermieden werden. Das kann dann verschiedene strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.