Reden mit Häftlingen strafbar
Verfasst: 29.02.2024, 11:41
In einer Hausordnung eines Gefängnisses sehen wir geschrieben, daß ohne ausdrückliche Genehmigung mit den Insassen kein Kontakt aufgenommen werden dürfe und Zuwiderhandeln strafrechtliche Folgen haben könne.
Auf welcher Grundlage würde nun ein Besucher strafrechtlich belangt werden können, der dort z.B. einen Insassen grüßt?
Im Strafvollzugsgesetz hab ich auf die Schnelle nichts gefunden und im normalen Strafgesetzbuch auch nicht. Es verstößt meiner Ansicht vielmehr gegen die guten Sitten, denn wer sich mit dieser Hausordnung konform verhält, wird zu recht unter zivilisierten Menschen als unhöflicher Zeitgenosse, der "nicht einmal grüßen kann", geächtet.
Auf welcher Grundlage würde nun ein Besucher strafrechtlich belangt werden können, der dort z.B. einen Insassen grüßt?
Im Strafvollzugsgesetz hab ich auf die Schnelle nichts gefunden und im normalen Strafgesetzbuch auch nicht. Es verstößt meiner Ansicht vielmehr gegen die guten Sitten, denn wer sich mit dieser Hausordnung konform verhält, wird zu recht unter zivilisierten Menschen als unhöflicher Zeitgenosse, der "nicht einmal grüßen kann", geächtet.