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nicht geringe Menge SMG par.28 (versuch)

Verfasst: 17.02.2024, 08:22
von Placdig
Hallo, ein Freund musste vor kurzem einen Aussage machen bzgl. "SMG Par. 28 (Versuch)".
ZumTat-Hergang:
Vor 8 Monaten wurde im DarkNet
eine bis dato legale Substanz bestellt (Kratom)...da diese ausverkauft war schickte der Händler nach anger Wartezeit (2monate) ein - wie er sagte - gleichwertiges Ersatzprodukt...es kam jedoch nie etwas an (post). Nach 8 Monaten, also vor ein paar Tagen kam ein Brief von der Kripo: Aussage als Beschuldigter bzgl. "SMG PAR.28 Versuch"
...der deutsche Zoll hat vor 8 Monaten ein packet abgefangen mit:
110 g (Strassen)speed
20 LSD-trips
1g Meth
...also über der nicht geringen Menge...

Der Täter gab bei der Aussage an, daß er das Kratom zum ausschleichen bzw zur Milderung seiner Opiatabhängigkeit verwenden wollte..

Meine Frage: Täter ist nicht vorbestraft und war geständig - besteht hier die Chance auf eine Bewährung??

MFG
Miko

Re: nicht geringe Menge SMG par.28 (versuch)

Verfasst: 17.02.2024, 08:27
von Placdig
Der Täter gab bei der Aussage an, daß er das Kratom zum ausschleichen bzw zur Milderung seiner Opiatabhängigkeit verwenden wollte...

Re: nicht geringe Menge § 28 SMG (Versuch)

Verfasst: 17.02.2024, 10:17
von alles2
Nicht nur eine Bewährungsstrafe ist denkbar. Je nach Verantwortung und Glaubwürdigkeit könnte auch die Staatsanwaltschaft nach § 35 Abs.2 SMG sogar von der Verfolgung vorläufig zurücktreten.

Aber bitte benutze das Stift-Symbol eines jeden Deiner Beiträge, wenn Du diese ergänzen oder korrigieren möchtest, damit alles in einem Beitrag untergebracht ist.

Re: nicht geringe Menge SMG par.28 (versuch)

Verfasst: 18.02.2024, 13:32
von Placdig
Ok danke, hoffentlich...werd noch zu einer Rechtsberatung schauen.

LgW

Re: nicht geringe Menge § 28 SMG (Versuch)

Verfasst: 18.02.2024, 13:40
von alles2
Es hätte niemand was dagegen, wenn Du die neuen Erkenntnisse mit uns teilen würdest.

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