Privatklage gegen Unbekannt erheben
Verfasst: 29.01.2024, 13:15
Das Kindersparbuch eines Minderjährigen wurde von Unbekannten aufgelöst. Ich trete als Vormund für die minderjährige Person auf. Diese Person begab sich mit dem Sparbuch und einem Ausweis zur Bank und hob das Geld ab. Die Bank protokollierte die Transaktion.
Nachdem ich die Bank kontaktiert hatte und mitgeteilt hatte, dass ich der Vormund bin und das Recht habe zu erfahren, wer das Geld abgeholt hat, informierte mich die Bank, dass sie die Informationen über die abhebende Person ohne gerichtlichen Beschluss aufgrund des Bankgeheimnisses nicht weitergeben werde.
Ich habe lediglich den Verdacht, wer die Person ist, die das Geld abgeholt hat, jedoch keine konkreten Beweise, sondern nur Indizien. Ich habe eine Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei erstattet. Die Staatsanwaltschaft lehnte die Anzeige unter Berufung auf die §§ 153-1, §§ 153-3, §§ 166-1 ab und gab an, dass der angezeigte Tatbestand ein Privatklagedelikt sei.
Meine Frage lautet: Kann ich eine Privatklage gegen Unbekannt erheben? Wenn ja, wie kann ich das tun? Muss die Klage bei dem Bezirksgericht eingereicht werden, in dessen Zuständigkeitsbereich sich die Bank befindet und in dem die Straftat begangen wurde? Oder kann die Klage bei jedem beliebigen Bezirksgericht in Österreich eingereicht werden?
Nachdem ich die Bank kontaktiert hatte und mitgeteilt hatte, dass ich der Vormund bin und das Recht habe zu erfahren, wer das Geld abgeholt hat, informierte mich die Bank, dass sie die Informationen über die abhebende Person ohne gerichtlichen Beschluss aufgrund des Bankgeheimnisses nicht weitergeben werde.
Ich habe lediglich den Verdacht, wer die Person ist, die das Geld abgeholt hat, jedoch keine konkreten Beweise, sondern nur Indizien. Ich habe eine Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei erstattet. Die Staatsanwaltschaft lehnte die Anzeige unter Berufung auf die §§ 153-1, §§ 153-3, §§ 166-1 ab und gab an, dass der angezeigte Tatbestand ein Privatklagedelikt sei.
Meine Frage lautet: Kann ich eine Privatklage gegen Unbekannt erheben? Wenn ja, wie kann ich das tun? Muss die Klage bei dem Bezirksgericht eingereicht werden, in dessen Zuständigkeitsbereich sich die Bank befindet und in dem die Straftat begangen wurde? Oder kann die Klage bei jedem beliebigen Bezirksgericht in Österreich eingereicht werden?