Verfahrenshilfe bei der Scheidung - lässt Anzeige vom Spital einstellen!

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Marianne3
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Verfahrenshilfe bei der Scheidung - lässt Anzeige vom Spital einstellen!

Beitrag von Marianne3 » 28.01.2024, 17:19

Frau wird vom Ehegatten so stark geschlagen, dass sie seitdem einen Beckenschiefstand hat.
Die Verfahrenshilfe der Ehefrau erscheint zu keinem einzigen Termin im BG!
Dafür lässt sie hingegen die Anzeige vom Spital wegen schwerer Körperverletzung (Beckenschiefstand), gegen den Ehemann einstellen!



alles2
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Re: Verfahrenshilfe bei der Scheidung - lässt Anzeige vom Spital einstellen!

Beitrag von alles2 » 07.02.2024, 01:43

Das sind dürftige Informationen und die Fragestellung ist auch nicht klar. Mir stellt sich die Frage, ob der Verfahrenshelfer für die Scheidungsverfahren oder Strafverfahren bestellt wurde.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Marianne3
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Re: Verfahrenshilfe bei der Scheidung - lässt Anzeige vom Spital einstellen!

Beitrag von Marianne3 » 08.02.2024, 11:41

Die Verfahrenshilfe wurde für das Scheidungsverfahren inkl. aller damit zusammenhängenden Verfahren bestellt.

alles2
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Re: Verfahrenshilfe bei der Scheidung - lässt Anzeige vom Spital einstellen!

Beitrag von alles2 » 08.02.2024, 14:19

Wenn ich von so einem Fall erfahren habe, wurde das unmittelbar der Rechtsanwaltskammer gemeldet. Der Anwalt ließ sich dann einen Vorwand einfallen, warum ihn die Sache nicht interessierte bzw. er untätig blieb, und plötzlich meldete er sich. Im weiteren Verlauf wurde unter Vortäuschung falscher Tatsachen versucht, dass das Gericht die bewilligte Verfahrenshilfe zur Gänze wegen Aussichtslosigkeit oder Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung gemäß § 68 Abs 1 ZPO für erloschen erklärt. Aber es gab Verfahrenshilfeverteidiger, die auch ohne diesen Schritt einfach nichts taten, und der Rechtsbeholfene irrigerweise trotzdem sämtliche Beschlüsse samt Rechtsmittelbelehrung erhielt.

Um Dir weiterhelfen zu können, wäre die Verantwortung oder Stellungnahme des Anwaltes für seine Versäumnisse von Bedeutung. Sollte man ihm Vorwürfe machen können und ist dabei ein Schaden entstanden, kann man ihm gegenüber diese geltend machen. Er sollte eine Berufshaftpflichtversicherung haben, die es übernehmen könnte. Würde jedoch ein hartes Stück Arbeit bedeuten, um einen Verfahrenshelfer dazu zu bewegen.
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MG
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Re: Verfahrenshilfe bei der Scheidung - lässt Anzeige vom Spital einstellen!

Beitrag von MG » 08.02.2024, 15:36

Ich pflichte alles2 bei allem bei, WENN (und die Betonung liegt auf wenn) es tatsächlich so ist, wie von der Threaderstellerin geschildert.

Es gibt da aber doch einige Details, die zumindest hinterfragt werden sollten...

Wenn ein RA als Verfahrenshelfer bestellt ist und trotz ordnungsgemäßer Ladung (unentschuldigt) nicht zu einem Gerichtstermin kommt, dann hat das im Regelfall nicht nur Konsequenzen für seine Mandantschaft, sondern auch für ihn selber, weil in solchen Fällen Richter von sich aus, Anzeigen bei der RA-Kammer einbringen. Dies natürlich umso eher, wenn dies sogar wiederholt passieren würde!

Nicht nachvollziehbar ist auch das behauptete "Einstellen" der Strafanzeige gegen den Ehemann.

Wäre der RA als Verfahrenshelfer im Scheidungsverfahren bestellt, dann würde sich diese Bestellung nicht auch auf das Strafverfahren erstrecken (in dem die Ehefrau allenfalls Privatbeteiligte wäre), sodass der Verfahrenshelfer in jenem Verfahren auch keine Erklärungen für die Ehefrau abgeben kann. Bei der behaupteten schweren Verletzung (weil dauerhafte Folge) wäre mAn auch keine "Einstellung" durch die Ehefrau möglich.

Vielleicht verwechselt aber die Threaderstellerin Verfahrenshilfe mit Erwachsenenvertretung.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

alles2
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Re: Verfahrenshilfe bei der Scheidung - lässt Anzeige vom Spital einstellen!

Beitrag von alles2 » 08.02.2024, 16:29

Ja, nach dieser Ausführung würde es Sinn ergeben. Eventuell arbeiten wir uns da noch hin, denn plausibel sind die dürftigen Worte des Ratsuchenden noch nicht wirklich. So ein Verfahrenshelfer für alle Fälle wäre mir auch neu. Meine Spekulation ging gar soweit, dass nach der strafrechtlichen Verfahrenseinstellung durch die Staatsanwaltschaft für den Fortführungsantrag anwaltliche Hilfe angesucht wurde. Da es sich bei der Scheidung und Körperverletzung um komplett unterschiedliche Verfahren handelt, bin ich es gewohnt, dass zwei verschiedene Verfahrenshelfer bestellt werden würden.

Eine gesetzliche Grundlage oder Bestimmung gibt es vermutlich nicht, wonach sich ein Richter bei der RAK z melden hätte, sobald anwaltliche Untätigkeit vorliegt. Diese Vorgehensweise wäre zwar wünschenswert, dürfte jedoch nicht von allen praktiziert werden. Als dem Gericht das Desinteresse einer Kanzlei mitgeteilt wurde und man folglich sich selbst um die Rechtsmittel kümmern musste, hieß es jeweils von Seiten eines Richters und eines Diplomrechtspflegers, warum der Antragsteller sich nicht an die RAK gewendet hätte. Anscheinend hat das Gericht die Möglichkeit, Infos von der RAK zu erhalten. Doch zwischen "gerichtliches Einschreiten" und "den Rechtsmittelwerber rügen" besteht doch ein erheblicher Unterschied.
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Marianne3
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Re: Verfahrenshilfe bei der Scheidung - lässt Anzeige vom Spital einstellen!

Beitrag von Marianne3 » 08.02.2024, 17:04

Meine damalige Verfahrenshilfe Frau B. (Rechtsanwältin) war damals ein „hohes Tier“ in der Rechtsanwaltskammer.
Hier helfen die Rechtsanwaltskammer und Anwälte zusammen.
- Einmal erschien sie nicht, weil sie den Termin vergessen hatte.
- Dann war der Richter krank - sie verständigte mich nicht, mein damals Mann und ich waren umsonst im BG. Sie war (wieder) nicht dort.
- Nächster Termin: Wieder war sie nicht da.
Von ihrer Kanzlei ein Mann gekommen, der nichts sprach. Der Richter sprach die Scheidung aus - ohne Vergleich, ohne Einkommensüberprüfung Mann (obwohl ich darauf bestand, keine Alimente, keine Obsorgeregelung Kind usw.

Auf mehrmaligen Nachfragen behauptete sie nur, sie habe viel zu tun und hätte keine Zeit für mich gehabt?…

Man läuft hier gegen eine Wand!

Grotesk nur, dass sie „keine Zeit“ hatte, aber die Anzeige vom Spital gegen meinen damaligen Gatten einstellen ließ.

alles2
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Re: Verfahrenshilfe bei der Scheidung - lässt Anzeige vom Spital einstellen!

Beitrag von alles2 » 09.02.2024, 02:22

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft und Richterschaft objektiv herangehen und in alle Richtungen ermitteln. Unabhängig davon, ob ein Anwalt anwesend ist. Es wäre daher hilfreich zu erfahren, inwiefern Dir eine anwaltliche Unterstützung was gebracht hätte, wenn man sich selbst ausdrücken kann. Oder Du kannst uns den beschlussmäßigen Grund für die bewilligte Verfahrenshilfe nennen.

Weiß nicht, ob das mit dem "hohen Tier" nur so gesagt wurde oder dem wirklich so ist. Ich kenne auch einen Anwalt, der von sich behauptete, er sei mal im Disziplinarrat der RAK gewesen und wüsste daher, was er machen darf und was nicht. Dabei wusste er nicht mal, dass er ein Mandat nicht einfach von sich aus auflösen kann, wenn er von der RAK zugeteilt wurde. Und für jedes weitere Gespräch würde er sonst eine Rechnung von 375 Euro ausstellen. Auch eine Einschüchterungsmethode, um sich den Mandanten vom Leib zu halten.

Der von Dir genannte Grund ist genau das Thema, warum ich persönlich auch nichts von einer Meldung an die RAK halte. Der Anwalt braucht nur seine kreative Ader ausleben und schon wird ihm trotz gegenteiliger Beweise geglaubt. Ist so ähnlich wie bei zwischen der Patientenvertretung und einem Spital...

Dass ein Kollege oder Rechtsanwaltsanwärter (Konzipient) vorgeschickt wird, der kein Wort rausbringt, weil er mit dem Fall nicht vertraut ist, kenne ich zur Genüge.

Bei der Sache mit der Verfahrenseinstellung (Körperverletzung) komme ich noch immer nicht mit. So, vom Spital ging eine Strafanzeige aus! Was passierte dann? Wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt, wäre mir schleierhaft, warum der Anwalt schuld sein soll.
Zuletzt geändert von alles2 am 18.02.2024, 10:34, insgesamt 1-mal geändert.
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