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Debitkarte gefunden und benutzt

Verfasst: 27.01.2024, 17:43
von manib
Hallo liebes Rechtsforum,

angenommen jemand findet eine Debitkarte und bezahlt damit mittels kontaktlos Zahlung einen Einkauf (sagen wir 2 €). Welche Strafe könnte dem Finder drohen, wenn die Karte an den Besitzer zurückkommt?

Re: Debitkarte gefunden und benutzt

Verfasst: 05.02.2024, 22:46
von alles2
Grundsätzlich hat der Finder nach § 390 ABGB den Fund unverzüglich der zuständigen Fundbehörde unter Abgabe der gefundenen Sache anzuzeigen. Nimmt man es in Gewahrsam und kommt die Fundunterdrückung ans Licht, kann es ein strafrechtliches Verfahren wegen Entfremdung unbarer Zahlungsmittel (iSd § 74 Abs.1 Z 10 StGB) gemäß § 241e Abs.3 StGB nach sich ziehen. Die Maximalstrafe beträgt übrigens das Doppelte wie bei einer weniger sensiblen Fundunterdrückung entsprechend § 134 Abs 1 bzw. 2 StGB (Unterdrückung).

Wird die Bankomatkarte verwendet, um sich zu bereichern, kann sich die Höchststrafe auf 2 Jahre Freiheitsstrafe nochmal verdoppeln (§ 241e Abs.1 StGB), wobei bei einem geringen Geldbetrag je nach Umstand die Verfahrenseinstellung, eine Diversion oder entsprechende Strafmilderung denkbar wäre. Je nach Auslegung der Ermittlungsbehörden kann stattdessen der Straftatbestand des Diebstahls (§ 127 StGB), (schwerer) Betrug iSd § 147 bzw.148 StGB oder betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauchs (§ 148a Abs.1 StGB) schlagend werden.

Re: Debitkarte gefunden und benutzt

Verfasst: 07.02.2024, 12:32
von alles2
Entweder der Fragesteller oder kein Einzelfall:

https://www.kleinezeitung.at/steiermark/18072485