Ladendiebstahl

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jonash
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Ladendiebstahl

Beitrag von jonash » 12.12.2023, 21:48

Hallo,

ich (volljährig, Student) wurde beim Ladendiebstahl erwischt und es wurde die Polizei gerufen, welche Anzeige erstattet hat. Der Betrag der gestohlenen Gegenstände lag bei 17,90 Euro. Mir wurde soweit nichts gesagt und ich würde gerne wissen, was nun genau passiert? Mit was für einer Strafe muss ich rechnen. Ich habe sowas noch nie gemacht und tat es heute aus Geldnot. Wie verhält sich die Staatsanwaltschaft, wenn es das erste Mal war und wie hoch kann die Strafe sein, wenn es zu einer Verurteilung kommt?
Vielen Dank!



Miss.dorfmadl
Beiträge: 38
Registriert: 01.02.2022, 16:17

Re: Ladendiebstahl

Beitrag von Miss.dorfmadl » 31.12.2023, 10:26

Schau dir mal § 141 StGB (= Entwendung) an, das ist quasi die "mildere" Form eines Diebstahls (wenn man es zB aus Not macht). Dort siehst du auch die Strafdrohung -> Freiheitsstrafe bis zu 1 Monat bzw. Geldstrafe bis zu 60 Tagessätzen.

In Absatz 2 steht auch, dass du nur mit Ermächtigung des Bestohlenen zu verfolgen bist. Wenn der Bestohlene die Ermächtigung nicht erteilt, passiert also gar nichts.

Grundsätzlich kann dir die Staatsanwaltschaft eine Diversion vorschlagen, indem du zB einen Geldbetrag oder gemeinnützige Stunden leisten musst. Eine Diversion ist KEINE Strafe, also etwas gutes.

Sollte es zu einer Verhandlung vor Gericht kommen, gehe ich stark davon aus, dass es in einer Diversion enden wird.

Du brauchst also meiner Meinung nach keine großen Sorgen haben, aber natürlich in Zukunft so etwas nicht mehr begehen.

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