Droht mir, vor dem Bezirksgericht angeklagt zu werden?

Diskutieren Sie über strafrechtliche Themen wie z.B. Diebstahl, Betrug, Verleumdung, Körperverletzung.
Antworten
J.B.1996
Beiträge: 1
Registriert: 18.08.2023, 17:25

Droht mir, vor dem Bezirksgericht angeklagt zu werden?

Beitrag von J.B.1996 » 18.08.2023, 18:42

Hallo,

ich wurde vor ein paar Monaten wegen Körperverletzung und gefährlicher Drohung bei einem Landgericht verurteilt. Aus meiner Perspektive habe ich die Klägerin sicherlich nicht körperlich verletzt, aber ich hatte den Eindruck nicht besser als mit Schuldspruch aus dem Gerichtssaal kommen zu können, zumal das Beweisvideo, dass eher einer Diashow ähnelte, nicht für meine Unschuld sprechend interpretiert wurde. Erstmal kam mir das Ganze hauptsächelich noch grob unfair vor, dass ich überhaupt für angebliche Tritte und Schläge verurteilt werde, aber dann war ich auch erleichtert, als ich nochmal bedacht habe, wie viele Lebensjahre und Geld es mich hätte kosten können. Letztendlich stand im Urteil, dass ich die Angeklagte getreten und geschlagen hätte und 300 € Schadensersatz an Sie zahlen muss.

Nun gab es Nachrichten, dass ich Ihrer Arbeitsstelle und Ihr zusammen etwa 20.000 € wegen frustrierter Lohnkosten und angeblicher Verletzungen zahlen solle. Da ich mir sehr sicher bin, dass sie nur so tat, als ob sie verletzt war (ihre Anwältin hat sogar so getan, als hätte sie Knochenbrüche, die es dann aber wohl doch nicht gab), habe ich natürlich nicht gezahlt. Ihre Anwältin hat eine Nachricht mit Überschrift „Bezirksgericht“ in der Überschrift geschrieben und Ihre Arbeitsstelle, ein Inkassobüro eingesetzt. Ich habe beiden geschrieben, dass die aufgeführten angeblichen Schäden nicht durch mich entstanden sind und zu einem Gerichtsverfahren aufgefordert. Ihrer Arbeitsstelle habe ich zudem schon vor dem Einschalten des Inkassobüros alle mir zur Verfügung stehenden Informationen gegeben.

Schätze ich es richtig ein, dass die Falschbehauptungen, dass sie (sogar schwer) verletzt gewesen sei, mit dem Urteil vom Landgericht bereits negiert sind und es "nur noch" Versuche sind mir legal Geld aus den Taschen zu ziehen, falls ich ausversehen überweise?

Ich vermute im Nachhinein, dass sie dachte, dass ich reich sei, weil ich fleißig am Computer gearbeitet habe, obwohl ich bis jetzt noch eher zum untersten Prozent gehöre, was Vermögen angeht. Für einen Anwalt hatte ich leider kein Geld.

Ist es richtig, dass die 300 € Schadensersatz (= 3 Tage leicht verletzt, soweit ich es vestanden habe (sie war nicht verletzt!)) für die im Urteil stehende Körperverletzung keine Forderungen bezgl. ein Jahr angeblicher verletzungsbedingte Arbeitsunfähigkeit mit Reha wie Arztrechnungen rechtfertigen kann?
Vor Gericht sagte Ihre Anwältin auch, dass ein Arzt angeblich durch mich verursachte Schwellungen festgestellt hätte. Ich glaube es nicht, aber es wurde gesagt und ich habe es vor Gericht nach großen Zweifel auch akzeptiert, weil ich nicht wusste, dass es allgemein erlaubt ist vor Gericht zu lügen, sodass ich vermutet habe, dass es das Risiko für die Gegenpartei nicht wert wäre bei soetwas zu lügen.

Ich hoffe natürlich nicht, dass es sich um mehr als rechtlich unheikle Versuche handelt, durch mich eine zweite Rente zu bekommen und ich nicht noch einmal mein Leben vor Gericht riskiert sehen muss. Trotzdem wäre ich dankbar für realistische Einschätzungen, um mich, falls ich doch etwas beachten muss, darauf einstellen zu können. Ich weiß, dass es immer besser ist einen Anwalt zu haben, konnte mir aber noch keinen leisten. Ich bitte meine Naivität angefangen mit dem anfangs vermuteten Freispruch bei der Anklage zu entschuldigen.

Liebe Grüße und vielen Dank für die Antworten.



alles2
Beiträge: 3319
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Droht mir, vor dem Bezirksgericht verklagt zu werden?

Beitrag von alles2 » 19.08.2023, 00:18

Du musst zwischen einer Anklage wegen einer begangenen Straftat und einer Mahnklage wegen Schadensersatzansprüchen unterscheiden. Zur Anklage das hier:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/strafrecht/9/Seite.2460501.html

Mehr zur Mahnklage hier:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/zivilrecht/2/1/Seite.1010321.html

Ansonsten schau mal dort vorbei, wenn man als Privatbeteiligter oder Opfer vom Strafgericht eventuell auf den Zivilrechtsweg nach § 366 StPO verwiesen wird:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=15&t=19088#p45666

Man braucht sich nicht von einem anwaltlichen Schriftsatz und das Einsetzen eines Inkassobüros beeindrucken lassen. Überzogene Forderungen kann man leicht stellen. Ist einem das nicht geheuer, kann man sich vom Bezirksgericht eine objektive Einschätzung erwarten.

Ist man außerstande, die Kosten der Führung des Verfahrens ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts zu bestreiten, kann die Bewilligung der Verfahrenshilfe durch Beigebung eines Rechtsanwalts für das Mahnverfahren beantragt werden (§ 63 iVm § 64 Abs.1 Z 3 ZPO).
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 91 Gäste