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Angespuckt / Angehustet worden

Verfasst: 30.06.2023, 21:01
von Daniel_Fragen
Sehr geehrte Mitleser und Mitleiterinnen,

könnten Sie mir eine Auskunft geben, in wiefern eine Spuck bzw Hustattacke auf mich für den Täter in Falle dessen, dass er gefasst wird, geahndet werden könnte? Rentiert sich eine Anzeige überhaupt?

Ich will das nicht auf mir sitzen lassen und finde es absolut widerlich wenn man jemanden anspuckt… 🤮🤮zumal ich genau nichts gemacht habe - außer im Einkaufszentrum hinter ihm eine Audio Nachricht an eine Bekannte zu verschicken….

Der Polizist bei dem ich war, meinte auch, dass er nicht dafür zuständig sei eine solche Anzeige aufzunehmen …

Re: Angespuckt / Angehustet worden

Verfasst: 01.07.2023, 03:34
von alles2
Sollte es die Polizei wahrgenommen haben, wäre es verwaltungsrechtlich strafbar gewesen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Anstandsverletzung

Doch so würde ich meinen, dass es zu nichts führt. Außer es wurde noch von mehreren Personen wahrgenommen, weshalb die Handlung gegebenenfalls strafrechtliche Konsequenzen nach § 115 Abs.1 StGB iVm § 117 Abs.1 StGB als Ehrenbeleidigung aufgefasst werden könnte:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/bildung_und_neue_medien/internet_und_handy___sicher_durch_die_digitale_welt/3/3/Seite.1720216.html

Mag sein, dass die Polizei keinen Handlungsbedarf sah, weil der Vorfall unter vier Augen stattfand. Um realistische Chancen bei einer gerichtlichen Verhandlung zu haben, müsstest Du darüber hinaus schon handfeste Beweise liefern können, nachdem der Übeltäter sich durch den Entschuldigungsgrund entsprechend § 115 Abs.3 StGB leicht aus der Affäre ziehen kann.

Re: Angespuckt / Angehustet worden

Verfasst: 01.07.2023, 08:42
von Daniel_Fragen
Oha danke für die ausführliche Antwort, ich sollte daher also von einer Anzeige absehen da sie ohnehin zu nichts führen würde oder wie?

Re: Angespuckt / Angehustet worden

Verfasst: 01.07.2023, 09:56
von alles2
Von meinem Standpunkt aus und nach Deinen Schilderungen: ja! Denn es dürfte kein Schaden entstanden sein und die Gerichte haben Besseres zu tun, als sich mit derlei Dingen aufzuhalten. Hier geht's wohl um den Ekelfaktor, der Dir keine Ruhe lässt. Natürlich muss man sich nicht dauernd bespucken lassen. Hingegen dürften solche Vorfälle nicht die Regel sein (hatte sowas noch nie). Und wenn wer einen auf Lama macht, dann wird es ihn irgendwann eh strafrechtlich auf "d'Goschn haun". Ich nehme mal an, dass Du keine Angaben vom "Rindviech" hast. Beim nächsten Attentat könntest Du das Handy zücken und sowas sagen wie "Das lasse ich nicht unbestraft. Jetzt hab ich Dich am Krawattl". Das kann aber auch zwei Seiten einer Medaille haben. Die einen könnten sich reuig zeigen und entschuldigen sich für ihr Fauxpas. Eher ungehaltenere Geschöpfe könnten den Disput eskalieren lassen und zuhauen, was dann eher die Behörden zum Handeln bewegen sollte. Man sollte es jedoch nicht darauf ankommen lassen, indem die Situation geradezu herausgefordert wird.