Wenn jemand etwas über mich erzählt, was nicht wahr ist, ich mich dadurch in meiner Ehre gekränkt fühle und um meinen Ruf fürchte, kann ich dann Anzeige erstatten? Ist das üble Nachrede? Oder Verleumdung?
Danke im Voraus.
Verleumdung oder üble Nachrede
Re: Verleumdung oder üble Nachrede
Das hatten wir hier bereits, wobei wem das Vergehen der Sachbeschädigung unterstellt wurde:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=15&t=17161#p41059
Eine Verleumdung im Sinne des § 297 Abs.1 StGB liegt vor, wenn Dich wer wissentlich falsch einer strafrechtlich relevante Handlung bezichtigt und Du es daher mit der behördlichen Verfolgung zu tun bekommen würdest. Dies dürfte bei Dir nicht zutreffen. Für mehr Infos:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/bildung_und_neue_medien/internet_und_handy___sicher_durch_die_digitale_welt/3/3/Seite.1720218.html
Bei der üblen Nachrede gemäß § 111 Abs.1 StGB wären wir auch ohne den Vorwurf einer Straftat und wenn es wem in erster Linie in boshafter Manier um Rufschädigung ging. Hatte er aber berechtigte Gründe dafür, dass die Behauptung(en) wahr sein könnte(n), sollte der Tatbestand nicht verwirklicht worden sein (Strafaufhebungsgrund nach Absatz 3). In anderen Worten:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/bildung_und_neue_medien/internet_und_handy___sicher_durch_die_digitale_welt/3/3/Seite.1720215.html
Wie Du mit der Situation umgehst, die Dir widerfahren ist, wäre dann Deine Sache. Die einen sind resistent dagegen, den anderen kann es sehr nahe gehen. Strafrechtlich ist das allerdings weniger bedeutend und man könnte bei einem erlittenen Nachteil entsprechend § 1330 Abs.1 ABGB zivilrechtlich vorgehen. In dem Fall kann man dort vorbeischauen:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=19513
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=15&t=17161#p41059
Eine Verleumdung im Sinne des § 297 Abs.1 StGB liegt vor, wenn Dich wer wissentlich falsch einer strafrechtlich relevante Handlung bezichtigt und Du es daher mit der behördlichen Verfolgung zu tun bekommen würdest. Dies dürfte bei Dir nicht zutreffen. Für mehr Infos:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/bildung_und_neue_medien/internet_und_handy___sicher_durch_die_digitale_welt/3/3/Seite.1720218.html
Bei der üblen Nachrede gemäß § 111 Abs.1 StGB wären wir auch ohne den Vorwurf einer Straftat und wenn es wem in erster Linie in boshafter Manier um Rufschädigung ging. Hatte er aber berechtigte Gründe dafür, dass die Behauptung(en) wahr sein könnte(n), sollte der Tatbestand nicht verwirklicht worden sein (Strafaufhebungsgrund nach Absatz 3). In anderen Worten:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/bildung_und_neue_medien/internet_und_handy___sicher_durch_die_digitale_welt/3/3/Seite.1720215.html
Wie Du mit der Situation umgehst, die Dir widerfahren ist, wäre dann Deine Sache. Die einen sind resistent dagegen, den anderen kann es sehr nahe gehen. Strafrechtlich ist das allerdings weniger bedeutend und man könnte bei einem erlittenen Nachteil entsprechend § 1330 Abs.1 ABGB zivilrechtlich vorgehen. In dem Fall kann man dort vorbeischauen:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=19513
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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