Versuch der Hehlerei

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Medicis1
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Versuch der Hehlerei

Beitrag von Medicis1 » 25.05.2023, 16:09

Gibt es den Versuch der Hehlerei, wenn eine Ware inseriert wurde, jedoch nicht verkauft? Ware wurde Tage zuvor vom Verkauf gelöscht, bevor die Polizei vor Ort war. Strafausmaß?
Ware wurde erworben, ohne den Verdacht zu schöpfen, dass es zuvor gestohlen wurde.
Danke!



alles2
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Re: Versuch der Hehlerei

Beitrag von alles2 » 26.05.2023, 01:45

Eine Straftat nach § 164 Abs.1 StGB - (bedingt nachgesehene) Freiheitsstrafe bis zu 6 Monate oder Geldstrafe bis zu 360 Tagessätze - muss gemäß § 15 StGB nicht vollendet worden sein. Es genügt demnach schon, wenn man die Umsetzung ernsthaft in Betracht gezogen und dafür die ersten Handlungen bereits gesetzt hatte, indem beispielsweise die "heiße" Ware erworben wurde. Die Sachlage könnte entsprechend § 167 StGB wegen tätige Reue straffrei bleiben, wenn schlussendlich kein Schaden entstanden ist und bis dahin die Strafverfolgungsbehörde noch nicht eingeschritten ist.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Medicis1
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Re: Versuch der Hehlerei

Beitrag von Medicis1 » 04.06.2023, 20:09

Wie sieht es vom Rücktritt des Versuches aus?
1 Woche vor Polizeibesuch, wurde das Inserat vom Internet gelöscht. War freiwillig, es konnte nicht damit gerechnet werden, dass die Polizei/Behörde eine Woche später vorbeikommt.

alles2
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Re: Versuch der Hehlerei

Beitrag von alles2 » 04.06.2023, 21:30

Nicht sehr viel anders, was in meiner Ausführung auch umfasst wurde. § 15 StGB (Versuch) wird als Milderungsgrund gewertet, weshalb die Strafe auf Grund dieses Tatmerkmals geringer ausfallen kann (§ 34 Abs.1 Z 13 StGB). In Ziffer 14 des Paragraphen in Klammern heißt es, dass es ebenso strafmildernd sein kann, wenn der Täter sich der Zufügung eines größeren Schadens, obwohl ihm dazu die Gelegenheit offenstand, freiwillig enthalten hat.
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Re: Versuch der Hehlerei

Beitrag von Medicis1 » 06.06.2023, 18:22

Vielen Dank für Ihre Antworten!
Jedoch hätte ich im Internet entnommen, dass auch ein strafbarer Versuch straffrei bleiben kann, wenn man freiwillig, ohne externe Einflussfaktoren, den Versuch beendet.
Meine Frage wäre, ob dies auch dann der Fall ist, wenn die Behörden von einer Straftat bereits informiert sind, jedoch der Täter keine Ahnung von den informierten Behörden hat und er den Versuch beendet, bevor der Täter von den Behörden informiert wird.

alles2
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Re: Versuch der Hehlerei

Beitrag von alles2 » 07.06.2023, 11:12

Alles kann, nichts muss! Es wäre jeder Einzelfall zu prüfen. Ohne die genaue Quelle braucht man ohnehin nicht darüber zu diskutieren, weil man sich als Betroffener nur zu gerne an jene Aussagen klammert, die einem schmecken. § 191 Abs.1 StPO besagt (vereinfacht und bezogen auf diesen Anlassfall) beispielsweise, dass von der Verfolgung der Straftat, die Staatsanwaltschaft (StA) abzusehen und das Ermittlungsverfahren einzustellen hat, wenn in Abwägung der Schuld, der Folgen der Tat und des Verhaltens des Beschuldigten nach der Tat, insbesondere im Hinblick auf eine allfällige Schadensgutmachung, sowie weiterer Umstände, die auf die Strafbemessung Einfluss hätten, der Störwert der Tat als gering anzusehen wäre und eine Bestrafung nicht geboten erscheint, um den Beschuldigten von der Begehung strafbarer Handlungen abzuhalten oder der Begehung strafbarer Handlungen durch andere entgegen zu wirken. Heißt nichts anderes, als dass eine derartige begangene Handlung nicht automatisch mit der Nicht-Verfolgung durch die Behörden verbunden ist. Nach einem Hinweis würde ermittelt werden und es liegt meist in der Hand/im Ermessen der StA, wie sie weiter verfährt. Die einen nehmen das mit dem Paragraphen genauer. Die anderen lassen nicht so viel durchgehen und ziehen es beinhart durch, wobei nach § 108 Abs.1 Z 2 StPO die Verfahrenseinstellung beantragt werden kann. Das kann man nach der polizeilichen Befragung, aber noch vor Anklageerhebung durch die StA machen!
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