Ladendiebstahl Polizei im Fitnessstudio

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Judithwinder
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Ladendiebstahl Polizei im Fitnessstudio

Beitrag von Judithwinder » 19.05.2023, 20:43

Hallo, ich habe in Linz in einem Drogeriemarkt eine große Dummheit begangen.

Ich habe Gegenstände (ca. 50€) in meine Einkaufstasche gegeben und bin damit einfach raus. Das war mein erster Ladendiebstahl und ich weiß nicht, was mich da geritten hat. Ich bin dann über die Straße ins Fitnessstudio. Der Eingang ist direkt vom Drogeriemarkt Sichtbar. Als ich mich umgezogen habe (ca 7 Minute nachdem ich das Studio betreten habe) stand die Polizei am Schalter und hat mit dem Personal gesprochen.

Jetzt habe ich natürlich die Befürchtung, dass mich der Detektiv gesehen hat ins Studio spazieren und die Polizei dahin geschickt hat, die sich jetzt die Fotos von allen gerade anwesenden Mitgliedern geben lassen und die mit der Kamera abgleichen. Kann das sein oder ist das zu weit gedacht? Macht das die Polizei überhaupt, nur auf einen Hinweis bzw müsste das nicht die Staatsanwaltschaft etwas in Auftrag geben und machen die das wegen so einer Sache?

Was könnte denn da so auf mich zukommen? Leumundszeugnis. Danke für eure Auskunft!



alles2
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Re: Ladendiebstahl Polizei im Fitnessstudio

Beitrag von alles2 » 19.05.2023, 23:20

Kenne Linz wie meine Westentasche und kann mir gut vorstellen, wo sich das abgespielt hat. Werde jedoch ganz gewiss keine Spuren legen. Du solltest Dich nicht narrisch machen und hinter allem eine Assoziation zu Deinem Vorfall herstellen. Daher sehe zumindest ich davon ab, Dich darüber aufzuklären, was Dir blühen könnte (§ 198 StPO). Das würde es nämlich nicht besser machen. Darüber könnte man reden, sollte sich Konkretes entwickeln. Woher Du wissen willst, dass ein Ladendetektiv im Spiel war, wäre auch interessant zu erfahren. Gemeinsam mit ihm würde die Polizei sonst jeden Verdächtigen aufhalten, um ihn auf frischer Tat zu ertappen und Beweismittel sicherzustellen. Lässt Dir die Sache keine Ruhe mehr, wäre eine Möglichkeit, die Gegenstände zurückzugeben (§ 167 StGB). Ob nachweislich oder unauffällig, sei Dir überlassen. Du wirst sehen, damit könnte man viel leichter leben und Du könntest Dir im Ernstfall eine bessere Ausgangslage verschaffen (§ 190 bzw. 191 StPO, § 34 StGB). Du solltest eine derartige Tat nicht zur Gewohnheit werden lassen. Denn irgendwann trifft es sonst jeden einmal.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Judithwinder
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Re: Ladendiebstahl Polizei im Fitnessstudio

Beitrag von Judithwinder » 20.05.2023, 00:02

Danke für die rasche Rückmeldung.
Weiß echt nicht, was mich da geritten hat und hoffe, dass nichts passiert.

Die Polizei war auch schon nach so kurzer Zeit im Studio. Hoffe, es war wegen was anderem. Zu deiner Frage wegen dem Detektiv... Das habe ich mir einfach nur gedacht... Dürfte der denn überhaupt die Polizei losschicken? Oder eine Mitarbeiterin, die mich ins Studio gehen hat sehen und geben die dann direkt die Daten raus?

Liebe Grüße

alles2
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Re: Ladendiebstahl Polizei im Fitnessstudio

Beitrag von alles2 » 20.05.2023, 08:28

Ein Ladendetektiv darf auch nicht mehr wie eine Verkäuferin. Da deren Befugnisse beschränkt sind, wird im Bedarfsfall die Exekutive hinzugezogen. Hier eine kleine Zusammenfassung:
alles2 hat geschrieben:
03.10.2020, 04:09
Ein Kaufhausdetektiv darf auch außerhalb des Zuständigkeitsbereiches einen Verdächtigen verfolgen.
Auf die von Dir genannte Frage musst man nicht antworten und auch die Rechnung braucht man nicht vorweisen. Nur muss man dann mit Konsequenzen rechnen, weil es der Aufklärung nicht gerade förderlich ist bzw. diese erschweren würde.
Das Durchsuchen oder Wegreißen von Taschen kann ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellen, worauf nach erstatteter Strafanzeige ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen könnte. Grundsätzlich steht das nur der Sicherheitsbehörde zu, die einen auch in Haft nehmen kann, wenn die Personalien nicht bekanntgegeben werden oder feststehen.
Möchtest Du Dir den ganzen Thread mit dem Titel "Was darf ein Ladendetektiv genau tun?" ansehen, kannst Du auf den nach oben gerichteten Pfeil am Anfang des Blocks klicken.
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Judithwinder
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Re: Ladendiebstahl Polizei im Fitnessstudio

Beitrag von Judithwinder » 20.05.2023, 10:50

Danke!

Ich kann jetzt eh nur abwarten. Mich würde eimfach interessieren, ob das Studio die Daten so rausgibt und sich die Polizei diesen Aufwand (Video des Drogeriemarkts mit Bilder Fitnessstudio vergleichen) antut...

alles2
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Re: Ladendiebstahl Polizei im Fitnessstudio

Beitrag von alles2 » 21.05.2023, 01:21

Kann mir nicht vorstellen, dass man so vorgeht, was Dir allerdings auch nicht weiterhilft. Ob das Fitness-Center personenbezogene Daten weitergeben würde, werden wir schwer einschätzen können. Nach § 54 SPG (Sicherheitspolizeigesetz) ist die Auskunftserteilung auf eine polizeiliche Erkundigung bzw. auf ein Auskunftsverlangen (gemäß § 34 SPG) freiwillig. Die Muckibude kann entsprechend § 53 Abs.5 SPG die Bild- und Tondaten herausgeben. Ob mit der Polizei zusammengearbeitet wird, ist je nach Unternehmen unterschiedlich gehandhabt. Das Thema hatte wir auch hier:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=5&t=16927

Auf der einen Seite kann ein Mitarbeiter, der dahingehend rechtlich meist nicht sattelfest ist, gleich eingeschüchtert sein, wenn eine Autorität wie die Exekutive auf der Matte steht. Auf der anderen versuchen es die Beamten manches Mal mit Nachdruck, um an Infos zu gelangen. Denn die Befugnisse der Sicherheitsbehörde sind beschränkt, zumal beim Eingriff in die Rechte einer Person die Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden sollte (§ 29 SPG). Besonders wenn es daran gilt, eine akute Gefahr iSv § 16 SPG abzuwenden. Wirkt ein Unternehmen nicht mit, hat die Justiz für die Aufklärung von bereits begangenen Straftaten zur Herbeischaffung von Beweismitteln gemäß der Strafprozessordnung (StPO) weit mehr Befugnisse als die Polizei.
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