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Betrug-Täuschung

Verfasst: 10.05.2023, 12:18
von Ronald Tell2
Guten Tag, ich hätte folgende Fragen:

Jemand ist in einer finanzielle schwierigen Lage, war jahrelang nachweislich krankheitsbedingt, arbeitsunfähig, und findet aufgrund dieser Tatsache keine Mietwohnung da ein Einkommensnachweis und Arbeitsvertrag verlangt wird und dieser aktuell nicht vorgebracht werden kann.

Besagte Person verwendet einen alten Arbeitsvertrag, mit allen Angaben zu Gehalt, Höhe, etc und verwendet diesen beim neuen Vermieter als Nachweis von Einkommen etc.Dem Vermieter reicht der Nachweis und beide unterschreiben den Mietvertrag.

Die Miete wird regelmässig bezahlt, nach einiger Zeit, jedoch kommt der Vermieter dahinter das der Mieter dort schon lange nicht mehr arbeitet und spricht den Mieter darüber an.

Liegt hier Betrug/Täuschung vor, auch wenn es zu keiner Schädigung eines Dritten bzw. des Vermieters kommt und die Miete nachweislich jeden Monat bezahlt wurde?

Oder gibt es irgendeinen anderen § welcher hier zu Tragen kommt?

Weiterer Sachverhalt:

Was kann passieren wenn jemand am Lebenslauf, einen Arbeitgeber erfindet, wo der Bewerber nie gearbeitet hat. Nach einigen Monaten oder Jahren kommt der Arbeitgeber dahinter; der Arbeitnehmer wurde aber aufgrund dieser Berufsqualfizierung eingestellt. Was kann hier strafrechtlich passieren?

Re: Betrug-Täuschung

Verfasst: 10.05.2023, 22:32
von alles2
Bezogen auf den weiteren Sachverhalt, der (neben den bereits im Titel genannten Tatbeständen) mit einer Urkundenfälschung einhergehen könnte, gibt es hier einen guten Überblick:

https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Betrug_und_Urkundenfaelschung_im_Strafrecht.html

Bezüglich der Mietwohnung kann ich nichts strafrechtlich relevantes erkennen, da in zivilrechtlicher Hinsicht die arglistige Täuschung eine Anfechtung des Mietvertrages begründen könnte. Der betrügerischen Täuschung fehlt es an dem Bereicherungsvorsatz oder der Schädigungsabsicht.

Re: Betrug-Täuschung

Verfasst: 12.05.2023, 13:03
von Xtremekajak
Der Arbeitgeber kann den aufrechten Dienstvertrag anfechten lassen und/oder wegen arglistiger Täuschung eine fristlose Entlassung aussprechen. Auch Schadenersatzzahlungen wegen Betruges scheinen möglich.

Aber: Ein Lebenslauf ist keine Urkunde, von Urkundenfälschung kann also keine Rede sein.

Re: Betrug-Täuschung

Verfasst: 12.05.2023, 14:19
von alles2
Bewerbungsunterlagen bestehen nicht nur aus einem Lebenslauf, sondern können auch (Lehrabschluss-/Dienst-)Zeugnisse und Bescheinigungen enthalten, welche die im Lebenslauf genannte Berufsqualifikation belegen. Wird da etwas nachgeholfen, kann man sehr wohl dafür belangt werden. Nichts anderes habe ich erwähnt, auch wenn durch dieses "Aber:" was Gegenteiliges vermittelt worden sein dürfte.

Re: Betrug-Täuschung

Verfasst: 16.05.2023, 15:47
von Xtremekajak
@alles2 Na dann ist ja gut, dass du dem TE eine Frage beantwortet hast die er nicht gestellt hat. Ich bin mir sicher mit deiner Info ist ihm gut geholfen.

Re: Betrug-Täuschung

Verfasst: 16.05.2023, 20:48
von alles2
Abermals unterliegst Du da einer falschen Interpretation meiner Aussage. Der Fragesteller schrieb folgendes:
der Arbeitnehmer wurde aber aufgrund dieser Berufsqualifizierung eingestellt
Das hatte ich aufgegriffen, weil sowas üblicherweise nicht ohne Belege geht, und daher lediglich dezent darauf hingewiesen, dass man rund um diese Sache wegen Urkundenfälschung vorsichtig sein sollte.

Also wenn mir wer schlicht sagt, er wird einen Lebenslauf abgeben, dann könnte ich nicht beurteilen, ob das mit oder ohne den Zertifikaten erfolgt, weil es nicht separat erwähnt werden könnte.

Dein Zynismus in Ehren, doch ich wüsste nicht, wo ich mich mit etwas auseinandergesetzt hätte, was nicht gefragt wurde. Vielmehr wurden seine Vermutungen von mir nicht in Abrede gestellt (daher bestätigt), während ich auf einen dritten potentiellen Straftatbestand aufmerksam machte. Stell Dir vor, es soll Personen gegeben haben, die auf Grund ihrer Bewerbungsunterlagen wegen genau dem angeklagt wurden.