Seite 1 von 1

Haftstrafe verjährung / absetzen

Verfasst: 15.04.2023, 08:03
von nickigername123
Wenn jemand zu 3 Jahre haft verurteilt wird und sich 10 Jahre versteckt/untertaucht - muss er wenn er dann wieder auftaucht diese straf absitzen?


Ebenso kann er ja nicht belangt werden wenn er in ein Land untertaucht mit dem AUT kein Strafabkommen hat oder?

Re: Haftstrafe absitzen - Verjährung

Verfasst: 15.04.2023, 20:17
von alles2
Ein schöner Zufall, Ende März wurde berichtet, dass in OÖ nach etwas mehr als 9 Jahren ein (aus dem Freigang) ausgebüxter Sträfling aus Gambia festgenommen wurde. Eine Woche Reststrafe hatte er noch u.a. wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung offen.

Nach § 59 Abs.3 1.Fall StGB hätte auch er mindestens 15 Jahre ab Rechtskraft des Strafurteils verschollen sein müssen, damit die Vollstreckungsverjährung eingetreten wäre. Die Verlängerungstatbestände und Fortlaufhemmung der relativen Verjährungsfrist finden sich in § 60 StGB. So wird die verbüßte Haftzeit und die Zeit im Ausland (falls bekannt) nicht miteingerechnet.

Die Voraussetzungen für einen europäischen Haftbefehl finden sich in § 4 EU-JZG (Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union). Ab § 13 wird der Ablauf der Übergabe beschrieben. Wer kein Zugang zum Schengener Informationssystem (SIS) hat, findet sich hier:

https://edps.europa.eu/data-protection/european-it-systems/schengen-information-system_de

Für die internationale Fahndung müsste man schon mehr angestellt haben!

Re: Haftstrafe verjährung / absetzen

Verfasst: 15.04.2023, 22:18
von Das_Pseudonym
Für die internationale Fahndung müsste man schon mehr angestellt haben!
Ach die Finanz findet immer einen Grund. :lol: