Nötigung (§105 StGB)

Diskutieren Sie über strafrechtliche Themen wie z.B. Diebstahl, Betrug, Verleumdung, Körperverletzung.
Antworten
Milkyway
Beiträge: 1
Registriert: 13.04.2023, 15:45

Nötigung (§105 StGB)

Beitrag von Milkyway » 13.04.2023, 16:13

Nach dem Tod unserer Mutter befinden sich meine Schwester und ich im Verfahren um den Nachlass.
Meiner Schwester (ihres Zeichens Frühpensionistin aufgrund starker psychischer Beeinträchtigungen) wurde vom Ehegatten unserer Cousine nahegelegt/befohlen dass sie mich klagen solle um mehr als ihren Erbteil herauszuschlagen. Sollte sie das nicht tun würde er uns nämlich wegen eines noch nicht abgeschlossenen Nachlassen (nach unserer Großmutter) klagen. Der Grund seines Vorgehens sind Meinungsverschiedenheiten aus der Vergangenheit, sowie der Versuch finanzielle Vorteile für sich selber aus dem Erbe meiner Schwester zu ziehen.

Liegt hier der Tatbestand einer Nötigung vor?
Ist es sinnvoll hier zu klagen und wie hoch sind die vermeintlichen Erfolgschancen im Falle einer Klage.



Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 15 Gäste