3 Jahre frist & akten

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fuxderfrage
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3 Jahre frist & akten

Beitrag von fuxderfrage » 16.02.2023, 01:02

Wenn die STA ein Ermittlungsverfahren 3jahre lang hinzieht und trotz Hausdurchsuchung keine anklage erhoben hat und noch immer ermittelt hat man da irgendwelche rechte das man sagen kann verfahren wird eingestellt?

Ebenso wie sind die chancen auf Einstellung wegen Schlampigkeit:

Habe die Elektronische Akteneinsicht und teilweise sind dort Aussagen von mir oder von zeugen oder befragungen nicht hinterlegt obwohl diese schon längers (um hier keine genaue angabe zu machen sage ich mal bis zu 1 jahr) her sind - wäre doch ein Grund oder? Weil mir einsicht auf akten verwehrt wurde (die einsicht auf diese hätte keinen einfluss auf das ergebniss der ermittlungen sei angemerkt)

auch angebliche anweisungen von Staatsanwaltschaft zur Polizei sind teilweise nicht hinterlegt



alles2
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Re: 3 Jahre Frist & Akten

Beitrag von alles2 » 16.02.2023, 01:46

Die Strafbarkeitsverjährung im Strafrecht nach § 57 StGB hängt vom Delikt ab. In vereinfachter Form ist es u.a. hier nachzulesen:

https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/V/Seite.991339.html

So weit ich informiert bin, befindet sich die elektronische Aktenführung im Strafverfahren teilweise noch in der Umstellungsphase und daher wäre in diesen Fällen die Vollständigkeit vorerst noch in Form des Papieraktes gegeben.
Nur mal eine Verständnisfrage:

Wenn man im Jahr 2019 eine Straftat begeht. Die Straftat 2023 verjährt. Die Polizei/Staatsanwaltschaft die Ermittlungen 2022 beginnen - kann das Gericht dann einen noch verurteilen, wenn der Prozess z.B. erst im Juni 2023 startet, aber Verjährung mit Jänner 2023 eintritt?
Mit Blick auf § 58 StGB müsste man sich die genaueren Umstände ansehen, was die Verzögerungen verursacht hat. Um sich dahingehend Klarheit zu verschaffen, könnte man es mit einem Antrag auf Einstellung des Ermittlungsverfahrens nach § 108 StPO versuchen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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