Urkundenfälschung in Zivilverfahren bei Polizei anzeigen?

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brightsideoflife
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Urkundenfälschung in Zivilverfahren bei Polizei anzeigen?

Beitrag von brightsideoflife » 24.01.2023, 20:54

Hallo,

Ich wurde im Herbst wegen eines Zivilverfahrens als Zeuge zum Gericht geladen, dabei wurde mir ein Dokument bzw. der schwarzweiß-Scan eines Fotos eines zerknitterten Dokuments vorgelegt, welches ich unterschrieben haben soll. Ich habe ausgesagt, dass ich dieses Dokument nicht unterfertigt habe, aber aus einer E-Mail diesen Scan kenne (wurde mir im Vorhinein weitergeleitet) und ich dessen Echtheit (bzw. meiner Unterschrift) durch Vergleiche mit meinen Unterschriften aus dem angeblichen Zeitraum der Erstellung widerlegen konnte.

Nun wurde dieses Dokument im Zivilverfahren als echt bestätigt, für mich persönlich rechtlich weniger relevant, da ich nicht der Angeklagte bin, aber ich möchte dennoch hier für Gerechtigkeit sorgen und die Urkundenfälschung anzeigen.

Wie muss ich in diesem Fall vorgehen? Was benötige ich dazu und welche zusätzliche Information soll/darf ich der Polizei geben?Z.B. habe ich das Dokument, welches mir zugesendet wurde untersucht, die Metadaten ausgelesen und mit meinen Unterschriften verglichen. Das Dokument wurde von einer Anwaltskanzlei eingescannt und gespeichert (lässt sich durch die Metadaten belegen) und die Unterschrift enthält einen Fehler, möglicherweise wurde durch eine Kopie am Computer etwas abgeschnitten.

Kann ich mich schützen, z.B. durch eine Rechtsschutzversicherung oder ähnliches, falls bei einer polizeilichen Ermittlung nichts gefunden wird, und der Angeklagte (wer wäre dies überhaupt?) gegen mich vorgeht?

Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe.



Hobby-Jurist
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Re: Urkundenfälschung in Zivilverfahren bei Polizei anzeigen?

Beitrag von Hobby-Jurist » 02.03.2023, 02:18

Hallo. Ich bin kein Anwalt aber laut Judikatur erfüllt eine Kopie nicht die Anforderung einer Urkunde. (Kienapfel/Schroll WK2 zu §223 StGB). Es handelt sich somit maximal um eine straffreie LugUrkunde. Das was derjenige jedoch damit gemacht hat oder versucht hat, kann mit unter in die Sphären von Betrug oder Ähnliches fallen.

Eine Rechtschutzversicherung wird dir nicht helfen, weil diese erst 3-6 Monate nach Abschluss des Vertrages in Kraft tritt und alles was davor passiert ist nicht gedeckt ist.

Um dich zu schützen, solltest du den Fall aber auf jeden Fall zur Anzeige bringen, aber es wird vermutlich nichts dabei herauskommen. Aber es ist du mit aktenkundig und du kannst auf das verweisen, sollte das Thema irgendwann auf dich zukommen.

Miki16
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Re: Urkundenfälschung in Zivilverfahren bei Polizei anzeigen?

Beitrag von Miki16 » 07.09.2023, 21:36

Wenn ein verfälschtes Dokument oder eine Kopie davon im Rechtsverkehr verwendet wird, fällt es mMn schon unter den Tatbestand der Urkundenfälschung, vor allem aber könnte hier auch Prozessbetrug vorliegen.

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