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Verfahrensdauer/Verjahrung

Verfasst: 20.01.2023, 08:11
von Jusigerfux
Hallo,

wie ist das bezüglich verfahrensdauer im bezug auf Ermittlungsverfahren durch die STA. Gibt es hier eine frist das nach einer bestimmten dauer das Verfahren eingestellt wird bzw bei untätigkeit es eingestellt wird/verjährt?

oder kann der beschuldigte eine Einstellung verlangen weil STA nicht arbeitet?

Re: Verfahrensdauer/Verjahrung

Verfasst: 20.01.2023, 08:17
von MG
https://www.jusline.at/gesetz/stpo/paragraf/108a

Re: Verfahrensdauer/Verjährung

Verfasst: 20.01.2023, 11:10
von alles2
Wann und wie man selbst aktiv die Einstellung des Verfahrens begehren kann, wäre dann im Hauptparagraphen § 108 StPO beschrieben.

Was ich noch anfügen möchte ist allerdings, dass wenn ein Verfahren unverhältnismäßig lange dauert und es vorwiegend auf die Behörden zurückzuführen ist, kann das nach § 34 Abs.2 StGB bei der Bemessung der Strafe ein Milderungsgrund darstellen.